Luxemburg. In Deutschland schlägt dem Rundfunkbeitrag seit Jahren Kritik entgegen. Ob er rechtens ist, hat das höchste EU-Gericht entschieden.

Der Rundfunkbeitrag in Deutschland verstößt nicht gegen EU-Recht und kann problemlos weiter für jede Wohnung erhoben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. ARD und ZDF zeigten sich erleichtert.

Gegner des Rundfunkbeitrags sind damit ein weiteres Mal vor Gericht gescheitert, nachdem erst im Juli das

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hatte. Die Luxemburger Richter hatten unter anderem zu klären, ob der Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat eine verbotene staatliche Beihilfe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist.

Rundfunkbeitrag ist rechtens – das Wichtigste in Kürze:

  • Der EuGH hält den Runfunkbeitrag für keine verbotene staatliche Beihilfe
  • Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Abgabe für grundsätzlich rechtens erklärt
  • Mehrere Beitragszahler hatten zuvor vor deutschen Gerichten geklagt

Dies verneinte das Gericht. Auch nach der Reform des Rundfunkbeitrags 2013 handele es sich nicht um eine rechtswidrige staatliche Beihilfe. (Rechtssache C-492/17).

Hintergrund war eine Klage mehrerer Beitragszahler vor deutschen Gerichten gegen das 2013 geänderte Einzugssystem: Seitdem muss jeder Haushalt zahlen, auch wenn kein Rundfunkgerät vorhanden ist. Auch Firmen und Institutionen sind zahlungspflichtig.

Sender sind nach Urteil erleichtert

Der Rundfunkbeitrag wurde 2013 reformiert.
Der Rundfunkbeitrag wurde 2013 reformiert. © dpa | Jens Kalaene

ARD und ZDF begrüßen das Urtreil das EU-Gerichts. Laut des ZDF-Intendanten Thomas Bellut schafft der Richterspruch „Rechtssicherheit auf allen Ebenen“. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli sei der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert, wird er in einer Mitteilung des Senders zitiert.

Hermann Eicher, Justitiar beim Südwestrundfunk (SWR) und innerhalb der ARD federführend bei juristischen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag, sagte, der Rundfunkbeitrag habe auch die europarechtliche Hürde eindrucksvoll genommen. „Man kann dem Einzelrichter am Landgericht Tübingen geradezu dankbar sein für diese Vorlage, die nun für Klarheit gesorgt hat.“

Früher zogen Kontrolleure von Haus zu Haus

Früher war die Rundfunkgebühr noch geräteabhängig, Kontrolleure zogen von Haus zu Haus, um Nichtzahler aufzuspüren. Mehrere Beitragszahler klagten vor deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln.

Dabei ging es vor allem um die Art und Weise, wie der Beitrag von säumigen Zahlern eingetrieben wird. Das Landgericht Tübingen rief daraufhin den EuGH zur Klärung mehrerer Fragen an.

Das Landgericht Tübingen rief den EuGH zur Klärung mehrerer Fragen an.
Das Landgericht Tübingen rief den EuGH zur Klärung mehrerer Fragen an. © dpa | Thomas Frey

Dabei vertrat es die Ansicht, die Neuregelung stelle eine wesentliche Umgestaltung des Einzugssystems dar und hätte der EU-Kommission deshalb mitgeteilt werden müssen. Zudem habe das Beitragsaufkommen seitdem deutlich zugenommen.

Auch EU-Gutachter sah den Beitrag schon als rechtens an

Außerdem befanden die Tübinger Richter, den Rundfunkanbietern werde eine staatliche Beihilfe gewährt, weil sie säumige Zahlungen selbst eintreiben dürften – und nicht ordentliche Gerichte anrufen müssten.

Vom EuGH wollten die Richter deshalb auch wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine verbotene staatliche Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das ZDF sei, und somit gegen EU-Recht verstoße.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag zuvor bereits für zulässig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag zuvor bereits für zulässig erklärt. © dpa | Uli Deck

Ein wichtiger EU-Gutachter hatte im September betont, die Erhebung des Rundfunkbeitrags sei rechtens. Diese Einschätzung ist für die EuGH-Richter zwar nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber. Über die einzelnen Fälle in Deutschland müssen letztlich die nationalen Gerichte urteilen. Dabei richten sie sich jedoch nach der EuGH-Entscheidung als höchstem EU-Gericht.

Urteil Rundfunkbeitrag: Verfassungsgericht mahnt Korrekturen an

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    Von Kai-Hinrich Renner und Diana Zinkler

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    (mit dpa/les)