Berlin. Im „Polizeiruf: Crash“ wird eine Frau totgefahren. Ein Fahrer eines illegalen Autorennens ist Schuld. So gefährlich ist die Szene.

Der Magdeburger „Polizeiruf 110: Crash“ spielt zwischen Rausch und Rache, zwischen Liebe und Leid. Im Mittelpunkt: die Tuning-Szene und illegale Autorennen, die eine junge Frau als Opfer fordern.

„Crash“ ist ein schneller, dramatischer Fall (mit einem herausragenden Ben Becker als Vater der Toten), der authentischer nicht sein könnte. Denn immer wieder kommt es auf den Straßen zu illegalen Autorennen – und den Preis für den Nervenkitzel zahlen oft Unbeteiligte.

Das muss man über die Raser-Szene wissen:

• Das gilt als illegales Autorennen:

- Rennen alleine gegen die Uhr

- Gegeneinander Fahren auf längerer Strecke

- Beschleunigungsrennen von Ampel zu Ampel

• Illegale Straßenrennen als Straftat:

„Am Ende war es ein Unfall und irgendein kleiner Scheißer wird schuldig gesprochen und läuft morgen wieder frei rum“, wütet Klaus Wagner (Ben Becker) im „Polizeiruf“. Seine Tochter wurde totgefahren, Raser auf der Suche nach dem Kick sind Schuld.

„Die Rechtsprechung hat sich geändert“, versprechen die Kommissare Dirk Köhler (Matthias Matschke) und Doreen Brasch (Claudia Michelsen). Doch stimmt das?

Ja, Mitte August 2017 wurden die Strafen bei illegalen Autorennen verschärft. Das ist in Paragraf 315d des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Darin heißt es:

Wer ein illegales Autorennen ausrichtet oder daran teilnimmt oder als Autofahrer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ unterwegs ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Allein der Versuch, ein illegales Rennen durchzuführen, ist somit strafbar.

Durch die Neuerung wird es zudem möglich, die Autos der Beteiligten zu beschlagnahmen und den Fahrern den Führerschein wegzunehmen.

Werden dabei Leib oder Leben eines Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert (ab 750 Euro) gefährdet, kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängen. Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Kommt bei dem Rennen jemand ums Leben oder wird schwer verletzt, ist die Tat laut Paragraf 315d ein Verbrechen. Dann droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

• Illegale Straßenrennen als Ordnungswidrigkeit:

Bis Mitte August 2017 wurde die Teilnahme an illegalen Straßenrennen – wenn dabei kein Mensch verletzt wurde – nur als Ordnungswidrigkeit angesehen. Das bedeutete lediglich 400 Euro Bußgeld und der Entzug der Fahrerlaubnis für einen Monat.

Selbst in Tötungsfällen gab es milde Urteile. 2015 etwa wurden zwei Raser, die eine 19-Jährige in Köln totgefahren hatten, zu 21 und 24 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Entscheidung wurde 2017 vom Bundesgerichtshof aufgehoben.

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• Prozess gegen Berliner Ku’damm-Raser:

Es ist wohl der momentan bekannteste Raser-Fall. In der Nacht zum 1. Februar 2016 ist ein 69-jähriger Rentner in seinem Jeep unterwegs. Bei Grün biegt er in eine Kreuzung ein und wird plötzlich von einem Audi A6 Quattro gerammt. Der Jeep überschlägt sich, wird sechzig Meter weit über die Straße geschleudert. Der Mann ist sofort tot.

Der Audi-Fahrer hatte sich mit einem Mercedes-CLA-Fahrer ein nächtliches Straßenrennen geliefert. Mit 160 Kilometern pro Stunde rasten sie über den Berliner Ku’damm und ignorierten jede Ampel.

Der Prozess gegen den 26-Jährigen und 29-Jährigen sorgte deutschlandweit für Schlagzeilen, denn erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte wurden in einem Raser-Fall lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Die Meinung der Richter: Wer mit so hoher Geschwindigkeit durch die Innenstadt rast, der nimmt den Tod anderer leichtfertig in Kauf.

Der Bundesgerichtshof (BGH) kassierte kurze Zeit später aber das Urteil, weil die Richter den Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt ansahen.

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    • So viele illegale Straßenrennen gibt es:

    In der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik werden „illegale Straßenrennen“ nicht als Merkmal erfasst. Bundesweite Zahlen gibt es also leider nicht.

    • So geht die Polizei gegen Raser und Autoposer vor:

    Mehrere Landespolizeien gehen aktiv gegen sogenannte Autoposer und Raser vor. In Köln ermittelt die „Projektgruppe Rennen“ gegen Fahrer illegaler Autorennen. Laut Rainer Fuchs, Leiter der Gruppe, zeigen härtere Strafen in der Szene Wirkung. „Nehmt den Teilnehmern ihre Autos weg, dann haben sie ihre Spielzeuge nicht mehr“, sagte er in einem Interview.

    In Frankfurt ist die Kontrolleinheit „KART“ (Autoposer, Raser und Tuner) aktiv, in Hamburg die „Soko Autoposer“. Prominentestes Opfer der Ermittler in der Hansestadt war Ex-Fußballer Tim Wiese, dessen Lamborghini statt erlaubter 88 Dezibel 136 Dezibel hatte.

    • Das sagt ein Raser:

    Der Polizei Hamburg hat ein Mann aus der Raser-Szene verraten, was ihn an der Geschwindigkeit reizt. „Autofahren ist mein Leben. Die Geschwindigkeit ist wie eine Droge. Das macht soviel Spaß, das will man immer wieder machen“, erklärt der anonyme Informant.

    Die Teilnehmer des illegalen Rennens würden sich über Handy oder die sozialen Netzwerke verabreden und dann durch die Innenstadt oder über Landstraßen fahren. „Wenn es passt, fährt man innerorts schon mal 200 Kilometer pro Stunde. Wenn man ehrlich ist, hat man dann keine Zeit mehr zur reagieren. Aber daran denkt man in der Situation nicht.“