Köln. Nach dem Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern lassen sich Menschen identifizieren, die keine Beiträge zahlten. Sie bekommen nun Post.

Etwa 3,5 Millionen Menschen könnten wegen des Rundfunkbeitrages schon bald mit unbeliebter Post rechnen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio veröffentlichte die Zahl am Donnerstag in Köln als erste Prognose im Zuge seines laufenden Abgleichs mit Daten der Einwohnermeldeämter. Mit der Hilfe der Ämter lassen sich Menschen identifizieren, die dem Beitragsservice bislang unbekannt waren – und die aktuell womöglich zu Unrecht keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pro Haushalt erhoben. Zuvor wurde der Beitrag nach der Anzahl der Geräte erhoben – wer keinen Fernseher und kein Radio hatte, musste im Idealfall nicht zahlen. Das neue System führte zwar zunächst zu deutlichen Mehrerträgen, aber auch zu gewissen Problemen für den Beitragsservice - etwa, wenn eine Wohngemeinschaft aufgelöst wird. Der Beitragsservice kann zwar nachvollziehen, wenn ein bisheriger Beitragszahler wegzieht. Er weiß aber nicht, wer in der Wohnung bleibt und ob derjenige nun beitragspflichtig ist.

Um das herauszufinden, liefern die Einwohnermeldeämter seit Mai Daten an den GEZ-Nachfolger. Das ganze Verfahren soll Anfang 2019 abgeschlossen werden.

Beitragsservice nahm fast acht Milliarden Euro ein

Im vergangenen Jahr blieben die Einnahmen aus dem

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zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender nahezu stabil. Sie betrugen 7,974 Milliarden Euro - das war ein Minus von 0,05 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt.

„Wenn man den Vergleich zur vorherigen Beitragsperiode 2013 bis 2016 zieht, haben sich tatsächlich alle Fantasien in Luft aufgelöst, dass wir signifikant über acht Milliarden Rundfunkbeitragserträgen liegen können“, sagte Geschäftsführer Wolf. Auch für 2018 bis 2020 seien keine Ausreißer zu erwarten.

Weniger Mahnverfahren als 2016

Von den Beitragskonten befanden sich Ende 2017 rund 4,25 Millionen in einem sogenannten Mahnverfahren, das waren 6,8 Prozent weniger als 2016. Den Rückgang führt der

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vor allem darauf zurück, dass bei vielen Altfällen schlussendlich geklärt werden konnte, ob sie beitragspflichtig sind.

Das Bundesverfassungsgericht will nun am 18. Juli ein Urteil zum Rundfunkbeitrag verkünden. Die Kläger finden das System ungerecht für Privatleute, die keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen. Beim Beitragsservice will man die genaue Entscheidung abwarten. „Für uns ist es noch kein Grund, in Hektik oder Panik zu verfallen“, sagte Geschäftsführer Wolf. (dpa)