München. Für viele Freiberufler ist die Scheinselbstständigkeit ein Schreckgespenst. Direkte finanzielle Konsequenzen drohen Betroffenen zwar nicht, denn dieses Risiko trägt der Auftraggeber. Trotzdem sollten Selbstständige von sich aus einige Grundsätze beachten.

Gute Beziehungen zu Kunden und Auftraggebern sind für Selbstständige sehr nützlich. Wird das Verhältnis aber zu eng, kann die Rentenversicherung es als Scheinselbstständigkeit einstufen - mit negativen Folgen für Auftraggeber und Auftragnehmer.

Daher sollten Selbstständige von sich aus auf diese Gefahr achten, rät Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD): "Ich muss als Auftragnehmer sensibel sein und direkt widersprechen, wenn ich Anzeichen für eine mögliche Scheinselbstständigkeit erkenne."

Der Auftraggeber darf darüber auch nicht böse sein - schließlich ist er es, der das finanzielle Risiko trägt, erläutert Lutz. "Er muss im Zweifelsfall Sozialversicherungsbeiträge für das laufende Jahr und die vergangenen vier Jahre nachzahlen. Das ist dann schnell ein Jahreshonorar." Für kleine Betriebe können solche ungeplanten Ausgaben die Insolvenz bedeuten. Dem Selbstständigen droht diese Gefahr zwar nicht direkt. Allerdings verliert er durch die Entscheidung höchstwahrscheinlich einen lukrativen Auftrag.

Scheinselbstständig ist laut Gesetz, wer gegenüber einem Auftraggeber weisungsgebunden und in seine organisatorischen Abläufe eingebunden ist. Was das genau bedeutet, ist nicht klar definiert, es gibt aber eine Reihe von Kriterien. Wichtig ist zum Beispiel, ob Selbstständige mehrere Kunden haben, für die sie auch gleichzeitig arbeiten. Faktoren wie eigene Geschäftsräume, eine aktive Webseite oder eine Mitgliedschaft im Berufsverband können Anzeichen für eine echte Selbstständigkeit sein.

Eine weitere Rolle spielen Ort und Zeit: Wer ständig bei seinem Auftraggeber arbeitet und dort vielleicht sogar seine Arbeitszeit erfassen oder seine Abwesenheit melden muss, gilt schneller als scheinselbstständig. Gleiches gilt, wenn man Arbeitsmittel des Auftraggebers verwendet, also zum Beispiel mit deren Computern arbeitet oder dort eine E-Mail-Adresse hat. Auch eine Einladung zur Weihnachtsfeier ist zwar nett gemeint, kann bei der Entscheidung für oder gegen Scheinselbstständigkeit aber negative Folgen haben.