Berlin. Demenzkranke haben häufig ein weitaus höheres Unfallrisiko als Gesunde. Ein Versicherungsschutz kann daher in manchen Fällen nicht mehr gewährleistet werden. Betroffene sollten sich an den Versicherer wenden - eine Erstattung von Beiträgen ist möglich.

Menschen mit bestimmten geistigen Erkrankungen wie Demenz gelten in einigen Versicherungssparten als nicht versicherbar. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin.

Beispiel Unfallversicherungen: Hier sind Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wer also in Folge geistiger Verwirrung einen Unfall erleidet, würde nach den Bedingungen eines Standardvertrags unter Umständen keine Leistung erhalten, so der GDV.

Betroffene sollten daher ihren Versicherungsschutz überprüfen, wenn bei ihnen eine Demenzerkrankung diagnostiziert wurde. Ratsam ist es, sich direkt an den Versicherer zu wenden. Führt nach den Versicherungsbedingungen eine Demenzerkrankung dazu, dass der Kunde nicht mehr versicherbar ist, werden laut GDV zu viel bezahlte Beiträge rückwirkend vom Zeitpunkt der Diagnose an erstattet.