Berlin. Allgemein gehaltene Wünsche in Lebensversicherungen führen im Todesfall häufig zu Problemen. Häufig endet der Streit dann vor dem Nachlassgericht. Dem kann man vorbeugen.

Beim Abschluss einer Lebensversicherung sollte der Versicherte genau festlegen, an wen die Leistung im Todesfall ausgezahlt werden soll.

Allgemeine Hinweise wie "Die gesetzlichen Erben bekommen die Auszahlung" oder ein Verweis auf das Testament reichen unter Umständen nicht aus, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

In zweifelhaften Fällen muss der Versicherer auf eine Entscheidung des Nachlassgerichts warten. Dadurch kann sich die Auszahlung verzögern. Deshalb ist es wichtig, den sogenannten Bezugsberechtigten klar und präzise zu benennen.

Darüber hinaus sollten Policeninhaber den Versicherer rechtzeitig dazu informieren. Eine Erklärung zum Bezugsberechtigten muss vorliegen, bevor der Versicherungsfall eintritt - anderenfalls ist sie nicht gültig.

Der Versicherte kann einer Person laut GDV auch ein unwiderrufliches Bezugsrecht einräumen. Dann kann er das Bezugsrecht allerdings nur ändern, wenn auch der ursprünglich eingesetzte Berechtigte zustimmt.