Luxemburg. Die Altersgrenze für Piloten in der zivilen Luftfahrt ist rechtens. Einige Flüge fallen laut dem Urteil nicht unter die Altersgrenze.

Die Altersgrenze von 65 Jahren für Berufspiloten ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes rechtmäßig. Trotzdem dürfen Piloten auch in diesem Alter noch unter bestimmten Umständen fliegen, so der EUGH.

Die entsprechende EU-Verordnung zur Altersgrenze schränkt zwar die Berufsfreiheit ein, verletzt jedoch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, urteilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Die Altersgrenze ist demnach durch das Ziel gerechtfertigt, die Sicherheit in der Zivilluftfahrt in Europa zu gewährleisten. Es sei nämlich nicht zu bestreiten, dass die für den Beruf des Verkehrspiloten erforderlichen körperlichen Fähigkeiten mit zunehmendem Alter abnähmen.

Der Gerichtshof machte allerdings deutlich, dass die Regelung nur für den gewerblichen Luftverkehr zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gilt. Sogenannte Leer- oder Überführungsflüge fallen dem Urteil zufolge nicht unter die Altersgrenze. Ebenso sind auch Ausbildungs- oder Prüfungstätigkeiten nicht betroffen, solange der Pilot kein Mitglied der Flugbesatzung ist.

Lufthansa wollte Piloten nicht bis zum Rentenalter beschäftigen

Ein früherer Pilot der Lufthansa CityLine kann sich aufgrund des Urteils Hoffnungen machen, eine Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber zu gewinnen. Mit ihr wehrt er sich gegen die Lufthansa-Entscheidung, ihn nach Vollendung seines 65. Lebensjahres nicht mehr weiterzubeschäftigen.

Der Pilot argumentiert in dem Verfahren, dass man ihn bis zum Erreichen seines Renteneintrittsalters noch zwei Monate als Prüfer oder als Pilot bei Überführungsflügen hätte einsetzen können. Dies sind Flüge, bei denen weder Fluggäste noch Fracht oder Post befördert werden.

Das mit dem Fall befasste Bundesarbeitsgericht hatte sich wegen der Klage des Piloten mit Grundsatzfragen an den EuGH in Luxemburg gewandt. (dpa)