Berlin. Nicht immer stehen bei Vergleichsportalen die günstigsten Angebote an erster Stelle. Verbraucherschützer fordern gesetzliche Standards.

Die Suche nach einer günstigen Autoversicherung oder einem preiswerten Girokonto starten Verbraucher häufig bei Vergleichsportalen im Internet. Ein paar Informationen werden abgefragt, dann startet der Rechner von Firmen wie Check24, Biallo, Verivox, Toptarif oder Financescout24. Sekunden später taucht eine Rangliste der vermeintlich besten Angebote auf dem Monitor auf.

Ob es tatsächlich die günstigsten Offerten sind, lässt sich jedoch einer Studie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) zufolge nur schwer überprüfen. Experten des Instituts für Finanzdienstleistungen haben sich die Praxis in den fünf wichtigsten Vergleichsportalen deshalb genauer angeschaut.

Jeder Zweite vertraut Reihenfolge der Rankings

„Verbraucher sollten sich bewusst machen, dass es sich hier um interessengeleitete Informationen handelt“, warnt vzbv-Finanzexpertin Christina Buchmüller. Zu oft wird den Ergebnissen der Portale einfach vertraut. Jeder zweite Befragte einer Umfrage des vzbv gab an, dass er beim Ranking von aufsteigenden Preisen ausgeht.

Zahlen, bitte: So ist eine Bilanz zu lesen

weitere Videos

    Das billigste Angebot wird also an erster Stelle vermutet. Doch Filter sorgen bei drei der fünf Unternehmen dafür, dass nur Offerten jener Finanzinstitute angegeben werden, mit denen auch Verträge über das Portal abgeschlossen werden können. „So kann es passieren, dass gerade das für Verbraucher beste Produkt ganz aus dem Vergleich herausfällt“, erklärt der Verband.

    Viele Portale sind laut Untersuchung nicht ganz objektiv

    Den Kunden bleibt der Studie zufolge meist verborgen, dass die Portale nicht ganz objektiv sind, sondern als Vermittler arbeiten und dafür Provisionen kassieren. Wie die Rangliste der Angebote zustande kommt, wie aktuell die Daten sind und wie sich die Vergleichsportale finanzieren, wird von keinem der fünf Unternehmen transparent dargelegt.

    Zwar findet sich auf den Internetseiten das Versprechen, objektiv und unabhängig zu sein. Verivox hat sogar eine eigene „Unabhängigkeitserklärung“ verfasst. Doch ihren Bewertungskriterien lassen sich die Portale, wenn überhaupt, nur mit weiteren Recherchen auf der Webseite in die Karten schauen. „So sollte deutlich erkennbar sein, was sie tatsächlich sind: Finanzproduktvermittler“, fordert vzbv-Finanzexpertin Dorothea Mohn.

    Verbraucherschützer fordern neue gesetzliche Regeln

    Deshalb fordert der vzbv neue gesetzliche Regeln für die Finanzvergleichsportale. Die Politik soll den Betreibern Standardanforderungen auferlegen. Wer diese nicht erfüllt, darf dann nicht mehr mit dem Wörtchen „objektiv“ für seine Dienste werben. Auch will Mohn in diesem Falle eine deutliche Kennzeichnung als Finanzvermittler auf den Portalseiten sehen. Als Kriterien schwebt dem Verband ein Verbot der Finanzierung der Portale durch Provisionen oder das sogenannte Affiliate Marketing vor. Bei Letzterem erhalten Internetunternehmen eine Art Prämie, wenn sie potenzielle Kunden zu einem Kredit- oder Versicherungsanbieter locken können.

    Auf Nachfrage äußerten sich nur Verivox und Toptarif bis zum Redaktionsschluss zu der Kritik – und wiesen die Vorwürfe zurück. Schon auf ihren Startseiten würden die Besucher des Portals auf die Finanzierung hingewiesen. „Wir finanzieren uns durch Provisionen und sind dennoch unabhängig – dank unserer umfassenden Marktabbildung“, sagte Verivox-Sprecher Toralf Richter. Auch biete Verivox Tarife von Anbietern an, deren Verträge sie nicht vermitteln. Das Unternehmen wirft den Autoren der Studie umgekehrt vor, lediglich subjektive Empfindungen aufgeführt zu haben und daraus Pauschalurteile abzuleiten, erklärt Richter: „Das lässt die Vermutung zu, dass lediglich die Sichtweise des Auftraggebers Bestätigung finden sollte.“