Berlin. Besitzer von abgasmanipulierten VWs müssen sich beeilen: Nur noch bis Ende 2017 können Kunden einem Bericht zufolge Klage einreichen.

  • Deutsche Volkswagen-Kunden haben im Abgasskandal bisher keine Entschädigung erhalten
  • Wer Ansprüche wegen des Abgasskandals stellen möchte, dem läuft die Zeit davon
  • Denn VW-Kunden können nur noch bis Ende 2017 klagen, dann läuft die Gewährleistungsfrist für die Autos ab

Eine Entschädigung haben deutsche Volkswagen-Kunden im Diesel-Abgasskandal bisher nicht erhalten. Auf Druck von Verbraucherschützern hatte VW angekündigt, wenigstens die Gewährleistungsfrist für seine Autos zu verlängern. Doch wer Ansprüche wegen des Abgasskandals stellen möchte, für den tickt die Uhr.

Das Wolfsburger Unternehmen hat eine weitere Verlängerung abgelehnt. Bereits Ende dieses Jahres läuft das befristete Entgegenkommen aus, wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt.

Kritik von der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale berichtete schon Ende April von dem Konzernbeschluss, von dem 2,5 Millionen deutsche Kunden betroffen sind, und erklärte: Wer juristische Schritte unternehmen wolle, müsse das vor dem 31. Dezember 2017 machen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale kritisierte das Vorgehen des Autoherstellers scharf und forderte eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist für betroffene Fahrzeuge bis Ende 2021.

Weitere Fragen zum VW-Abgasskandal und den Kundenrechten beantwortet die Verbraucherzentrale auf ihrer Seite. (jha)