Berlin. Amazon-Kunden beschwerten sich über unübersichtliche Rücksende-Bestimmungen. Jetzt hat der Konzern einheitliche Regeln aufgestellt.

Über den Online-Versandhändler Amazon kann man alles Mögliche bestellen: Von lebensgroßen Plastik-Dinosaurier bis hin zu frischen Lebensmitteln. Gefällt das bestellte Produkt dann doch nicht, kann es einfach zurückgeschickt werden. So die Theorie.

Doch so leicht war es nicht bei jedem Kauf. Kaufte der Kunde bei einem Marketplace-Händler, waren die Rücksendebestimmungen nicht direkt offensichtlich. Jeder Anbieter konnte eigene Regelungen aufstellen und schnell wurde es für den Käufer verwirrend: Gilt nur das gesetzlich vorgeschriebene Rückgaberecht von 14 Tagen oder bietet der Verkäufer eine längere Frist an? Wer übernimmt das Porto der Rücksendung?

Neue verbindliche Verordnung für alle Dritt-Händler

Deswegen hat Amazon neue, verpflichtende Retour-Regelungen aufgestellt, die seit dem 19. April gelten:

• Jedes Produkt kann innerhalb von 30 Tagen ohne Grund zurückgesendet werden.

• Kostet der Einkauf mehr als 40 Euro und wird spätestens 14 Tage nach der Lieferung retourniert, ist der Rückversand für den Kunden kostenlos.

• Schuhe, Kleidungen und Handtaschen können unabhängig vom Warenwert auch bis zu 30 Tage nach dem Kauf, ohne Portokosten zurückgeschickt werden.

• Alle Artikel, die zwischen dem 1. November und 31. Dezember gekauft werden, können bis zum 31. Januar des Folgejahres umgetauscht werden. Unpassende Weihnachtsgeschenke müssen dann nicht ungenutzt in der Ecke verstauben.

Dieser Text ist zuerst auf www.futurezone.de erschienen - Das neue Tech-News-Portal der Funke Mediengruppe.