Berlin/Frankfurt. Bahn und Lokführergewerkschaft GDL tun sich wieder schwer, ihre Tarifpositionen zueinander zu bringen. Nun steht die Schlichtung an.

Sechs Runden genügten in den Tarifverhandlungen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) mit der Deutschen Bahn nicht, um zu einer Verständigung zu gelangen. Dann reichte es der GDL, sie erklärte die Verhandlungen für gescheitert und rief die Schlichtung an. Beide Seiten werfen sich gegenseitig fehlende Verhandlungsbereitschaft vor.

Die beiden Schlichter Bodo Ramelow (Linke), Regierungschef von Thüringen, und Matthias Platzeck (SPD), Ex-Ministerpräsident von Brandenburg, sollen Brücken bauen. Bei ihrem ersten Einsatz vor anderthalb Jahren hatten sie erfolgreich vermittelt. Nur wenn sie scheitern, drohen den Fahrgästen Streiks.

Worum geht es in dem Tarifkonflikt?

Um Geld und Freizeit für das Zugpersonal. Das sind vor allem Lokführer und Zugbegleiter, insgesamt rund 35.000 Beschäftigte, für die die GDL neben der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) das Verhandlungsmandat hat. Über die Einkommenserhöhung scheint eine Verständigung leichter möglich als über die Frage, wie die Ruhezeiten künftig geregelt werden. Die GDL pocht auf mehr zusammenhängende freie Tage, festgelegt im Tarifvertrag. Die Bahn ist gegen eine zu starre Regelung, sie will eher flexible Lösungen in den Betrieben.

Welche Forderungen erhebt die GDL?

Claus Weselsky, der Vorsitzende der Lokführergewerkschaft GDL.
Claus Weselsky, der Vorsitzende der Lokführergewerkschaft GDL. © dpa | Lukas Schulze

Die GDL will für ihre Mitglieder „unverzüglich wirksame Regelungen zur Reduzierung ihrer Belastung“ durchsetzen. Das Zugpersonal soll nach ihrer Vorstellung mit den anderen Beschäftigten gleichgestellt werden. Das heißt konkret: Nach fünf Arbeitstagen sollen zwei freie Tage folgen. Außerdem verlangt die GDL 4,0 Prozent mehr Gehalt für ihre Leute.

Was bietet die Bahn an?

Das Unternehmen hat versichert, unzumutbare Belastungen für das Zugpersonal zu verringern. Es gebe „die verbindliche Zusage, da wo es Probleme gibt, zum Beispiel in Ballungsräumen oder im Bordservice mit maßgeschneiderten Lösungen anzusetzen“, sagte Personalvorstand Ulrich Weber. Die Bahn habe „Maßnahmen für eine bessere Planbarkeit und mehr Verlässlichkeit im Schichtdienst“ angeboten.

Beim Geld bot der Konzern zuletzt ein Plus von 1,5 Prozent ab April 2017 an und eine Einmalzahlung von 550 Euro. Die Bahn rechnet, anders als die GDL, außerdem eine schon 2015 vereinbarte Arbeitszeitsenkung ab 2018 hinzu, die sie mit 2,6 Prozent veranschlagt.

Was will die Bahn nicht?

Sie lehnt die GDL-Forderung ab, den Abstand zwischen zwei Ruhetagen auf höchstens 120 Stunden, also fünf Tage, festzulegen. Ein Wechsel von einem Arbeitswochenende auf ein freies Wochenende könne dann nur noch mit einem Vier-Tage-Zyklus erreicht werden. „Die GDL will ein starres System, das nicht kompatibel ist mit dem Eisenbahnbetrieb in einem Rund-um-die-Uhr-Betrieb und wenig Platz für individuelle Dienstplanwünsche der Mitarbeiter lässt“, sagt Weber. Erfülle man die Forderungen der GDL, führe das jedoch „zu einer Vier-Tage-Woche mit 30 Wochenstunden und vollem Lohnausgleich“.

Wie läuft das Schlichtungsverfahren ab?

Die Schlichter: Bodo Ramelow (l.) und Matthias Platzeck.
Die Schlichter: Bodo Ramelow (l.) und Matthias Platzeck. © dpa | Wolfgang Kumm

Anders als 2015 gibt es diesmal ein geregeltes Verfahren. Bahn und GDL haben es 2015 in einem Tarifvertrag festgeschrieben. Die Schlichtungskommission mit den beiden Vorsitzenden Ramelow und Platzeck muss demnach spätestens drei Wochen nach dem ersten Sitzungstermin eine Einigungsempfehlung vorlegen. Ist sich die Kommission einig, kann das Verfahren noch einmal um eine Woche verlängert werden. Am Ende des Verfahrens kann ein Tarifabschluss stehen. Bei Nichteinigung kann die GDL zu Streiks aufrufen. Vor dem Ende des Schlichtungsverfahrens ist ihr das nicht erlaubt.

Welche Rolle spielt die andere Bahngewerkschaft EVG?

An der Schlichtung nimmt die EVG nicht teil. Sie hat für ihre rund 100.000 Mitglieder bereits im Dezember einen Tarifabschluss erreicht. Der setzt Orientierungsmarken für die Schlichtung. Denn die Bahn strebt nach wie vor widerspruchsfreie Tarifverträge mit beiden Gewerkschaften an. Mit der EVG hat sie 2,5 Prozent mehr Geld ab 1. April 2017 vereinbart, zudem einmalig 550 Euro für die Monate Oktober 2016 bis März 2017.

Außerdem wird Anfang 2018 ein Wahlmodell zur Arbeitszeit eingeführt, das einer Einkommensanhebung von 2,6 Prozent entspricht. Statt dieser Lohnerhöhung kann jeder einzelne Mitarbeiter seine Wochenarbeitszeit von 39 auf 38 Stunden reduzieren oder er kann sechs Tage zusätzlichen Urlaub bekommen. (dpa)