Karlsruhe. Verbraucherzentralen hatten Banken verklagt, weil sie sich das Überziehen von Konten teuer bezahlen ließen. Damit ist nun Schluss.

Banken dürfen für geduldete Kontoüberziehungen keine Pauschalen mehr von ihren Kunden verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag die Klausel als unangemessene Benachteiligung der Kunden untersagt, mit der Entgelte berechnet wurden.

Vor dem Bundesgerichtshof ging es um zwei Klagen der Verbraucherzentralen gegen Banken, die neben Dispozinsen auch Überziehungspauschalen von ihren Kunden verlangt hatten.

Deutsche Bank und Targobank im Visier der Verbraucherschützer

So kostete die Überziehung bei der Deutschen Bank im August 2012 pauschal 6,90 Euro. Zusätzlich war ein Zinssatz von 16,5 Prozent vorgesehen – dieser sollte greifen, sobald die Summe die 6,90 Euro überstieg. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass mit so einer Regelung jeder Bankkunde, der auch nur minimal seinen Dispo überzieht, sofort 6,90 Euro zahlen muss.

Die zweite Klage richtet sich gegen die Targobank. In der Vorinstanz hatten die zuständigen Oberlandesgerichte einmal der Bank und einmal den Verbraucherzentralen Recht gegeben. Der BGH hat nun zu klären, welche Auffassung die richtige ist. (Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15) (rtr/dpa)