Brüssel. Satte Gewinne, lächerlich geringe Steuern. So hat Apple lange Zeit ungeniert agiert. Da spielt die EU nicht mehr mit. Ein Kommentar.

Es geht um (Steuer-)Moral, um Recht und Gesetz und um viel Geld. Sehr viel Geld – 187 Milliarden Dollar hat Apple außerhalb der USA gebunkert. Das ist mehr als das gesamte Bruttoinlandsprodukt der Republik Tschechien. Das hübsche Sümmchen ist zusammengekommen durch schöne Geschäfte mit attraktiven Produkten – und dank einer fabelhaften Zurückhaltung der Steuerbehörden; in den USA und in Irland, Apples europäischem Standort. Die Frage ist: Bleibt es dabei?

Was die Moral anlangt, ist die Sache hinreichend klar: Dass die erklecklichen Gewinne des Konzerns in Irland mit weniger als einem Prozent Steuern belegt wurden, ist schlicht obszön. Bei Recht und Gesetz wird es schon schwieriger.

Das Recht auf Unschuldsvermutung verwirkt

Es könne ja wohl nicht sein, argumentieren Apple-Chef Tim Cook und seine Justiziare, dass die Firma erst eine offizielle Unbedenklichkeitsbescheinigung der irischen Behörden bekomme und die dann im Nachhinein von der EU kassiert werde. Verstößt die EU also gegen das Rückwirkungsverbot?

Dazu hat die couragierte EU-Kommissarin Margrethe Vestager das Nötige gesagt: Wer feststellt, dass seine Steuerschuld von 0,05 Prozent auf 0,005 Prozent fällt, hat das Recht auf die Unschuldsvermutung verwirkt. Die Regeln sind nicht im Nachhinein angepasst, sondern auf den vorliegenden Fall angewendet worden.

Politisch und moralisch sind Apples Steuertricks allemal unanständig. Juristisch anfechtbar sind sie indes nur, wenn Apple Sonder-Konditionen eingeräumt bekam, die anderen nicht offenstanden. Man kann nur hoffen, dass Vestager dafür gerichtsfeste Beweise im Köcher hat.