Paris . In Deutschland, Spanien und Italien ist UberPop verboten. Das Pariser Strafgericht entschied sich gegen ein Verbot, aber für Strafen.

Der Fahrdienstanbieter Uber und zwei seiner Manager sind von einem französischen Gericht wegen illegaler Transportdienstleistungen zu einer Zahlung von 800.000 Euro verurteilt worden. Uber-Europachef Pierre-Dimitri Gore-Coty und Frankreich-Geschäftsführer Thibaud Simphal müssen zudem wegen irreführender Geschäftspraktiken 30.000 beziehungsweise 20.000 Euro zahlen.

Das Pariser Strafgericht folgte der Staatsanwaltschaft nicht in allen Punkten. Die hatte gefordert, Uber den Betrieb in Frankreich vollständig zu verbieten.

Private Fahrdienste in vielen europäischen Ländern illegal

Uber kommt aus Kalifornien und ist in Deutschland nur als Taxi-Alternative mit Berufsfahrern in Berlin, Hamburg und Düsseldorf zugelassen. In den USA dagegen kann jeder als Privatanbieter Fahrdienste anbieten, der Service nennt sich UberPop. Diesen Service hatte das Landgericht Frankfurt im März 2015 in einer Grundsatzentscheidung in Deutschland für wettbewerbswidrig erklärt, da die vermittelten Fahrer gesetzeswidrig ohne Lizenz fahren.

In dem französischen Urteil ging es ebenfalls um den privaten Fahrservice UberPop. Wie in Deutschland bietet Uber den Service in Frankreich nicht mehr an, nachdem die Regierung dies unter dem Druck professioneller Taxi-Fahrer verboten hatte. Stattdessen setzt das Unternehmen auf Berufsfahrer, von denen inzwischen mehr als 10.000 beschäftigt sind.

Auch in Belgien und den Niederlanden laufen Berufungsverfahren gegen UberPop. Die EU-Kommission warnte kürzlich vor extremen Geschäftsbeschränkungen für den Mitfahrdienst und auch das Online-Ferienwohnungsportal Airbnb. (rtr/aba)