Karlsruhe/Berlin. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt die Klage der Energieriesen gegen den Atomausstieg. Es geht um Schadenersatz in Milliardenhöhe.

Im Frühjahr 2011 muss alles ganz schnell gehen. Im japanischen Fukushima ist nach einem schweren Erdbeben und einem Tsunami ein Atomreaktor außer Kontrolle – und in Deutschland stehen mehrere Landtagswahlen an. Die schwarz-gelbe Bundesregierung beschließt deshalb zügig den Ausstieg aus der Atomenergie. Wenige Monate zuvor hat sie die Laufzeiten der Atomkraftwerke noch verlängert, jetzt müssen acht sofort vom Netz. 2022 soll für alle Schluss sein. Die Energieindustrie fühlt sich überrumpelt und klagt. Der Fall wird seit Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Die großen deutschen Energiekonzerne Eon und RWE sowie der schwedische Staatskonzern Vattenfall fühlen sich enteignet und fordern Schadenersatz. Sollte der erste Senat unter Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof den Unternehmen Recht geben, müssten sie den Schadenersatz in weiteren Verfahren erstreiten. Die Summen sind hoch. Eon fordert mehr als acht Milliarden Euro. Bei RWE gehen Marktbeobachter von sechs Milliarden Euro aus. Vattenfall will 4,7 Milliarden Euro und klagt auch vor einem Schiedsgericht in den USA. Das Geld könnten die Konzerne gut gebrauchen, alle schreiben tiefrote Zahlen.

Energiekonzerne fordern „faire Entschädigung“

EnBW, Nummer vier in Deutschland und fast komplett in öffentlicher Hand, ist an dem Verfahren nicht beteiligt, teilt aber die Rechtsauffassung der drei klagenden Unternehmen. EnBW-Vorstandsmitglied Bernhard Beck bat darum, dass eine Entscheidung auch für sein Unternehmen gelten solle.

Am ersten Tag der mündlichen Verhandlung, die an diesem Mittwoch weitergeht, forderte Eon-Chef Johannes Teyssen, die Lasten der politischen Entscheidung Atomausstieg müssten solidarisch von der gesamten Gesellschaft getragen werden. „Es geht am Ende um eine faire Entschädigung.“ Matthias Hartung, Chef der RWE Power AG, die die Atomkraftwerke des Konzerns betreibt, sagte: „Es geht um erworbene, konkrete Rechtspositionen, in deren Bestand wir vertraut haben.“ Christoph Möllers, Bevollmächtigter der Bundesregierung, konterte: „Auf die Möglichkeit, die Atomenergie zu nutzen, besteht kein grundrechtlicher Anspruch.“

Umweltministerin: „Ein ,Weiter so’ konnte es nicht geben“

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verteidigte den beschleunigten Atomausstieg. „Gerade auch vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen kontroversen gesellschaftlichen Diskussionen konnte es ein ,Weiter so’ nicht geben.“ Im Atomgesetz von 2011 schrieben Union und FDP mit Zustimmung der SPD und der Grünen den Konzernen vor, zu welchen Terminen bis spätestens 2022 sie ihre 17 Meiler vom Netz nehmen müssen.

Am ersten Verhandlungstag in Karlsruhe wurde auch diskutiert, ob Vattenfall als schwedisches Staatsunternehmen in Deutschland überhaupt Grundrechtsschutz in Anspruch nehmen kann. Auch das ist offenbar strittig. Vattenfall steuert sein Deutschlandgeschäft von Berlin aus.

Weitere Klagen in Sachen Atomenergie anhängig

Die Karlsruher Richter haben zu klären, ob die Kürzung der Reststrommengen und das Erlöschen der Betriebsgenehmigungen die Konzerne in ihrem Grundrecht auf Eigentum verletzt. Je nach Charakter des Eingriffs leitet sich daraus nicht unbedingt eine Entschädigungspflicht ab. Der Senat prüft auch den Vorwurf der Versorger, dass die Abschalttermine rein zufällig festgelegt worden seien.

Die Energiekonzerne klagen nicht nur gegen den Atomausstieg. Eon, RWE und EnBW fordern vor Gericht, von der Brennelementesteuer befreit zu werden, die 2011 eingeführt wurde. Zudem fordern sie bereits gezahlte Summen zurück. Für Eon macht das etwa 2,7 Milliarden Euro aus, für RWE etwa 1,5 Milliarden Euro und für EnBW 1,2 Milliarden Euro. Zudem fordern die drei Konzerne insgesamt 876 Millionen Euro dafür, dass einige ihrer Kraftwerke 2011 sofort stillgelegt wurden.

Möglicherweise gibt es einen Deal

Möglicherweise kommt auch alles ganz anders. Derzeit verhandeln die Energiekonzerne mit der Bundesregierung über die Verteilung der Kosten und Risiken beim Abriss der Kraftwerke und der Lagerung des Atommülls. Nach Expertenschätzung geht es um mindestens 48,8 Milliarden Euro. Für ein Entgegenkommen verlangt die Regierung die Rücknahme aller Klagen. Eine außergerichtliche Einigung ist deshalb nicht ausgeschlossen. Bis zu einem Karlsruher Urteil dürften Monate vergehen. (Az. 1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12 und 1 BvR 1456/12) (mit dpa)