München. Im Wahn stach ein 28-Jähriger am S-Bahnhof in Grafing bei München auf Passanten ein, tötete einen von ihnen. Nun steht er vor Gericht.

Die Antragsschrift der Münchner Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den Messerstecher von Grafing liest sich wie ein Psycho-Thriller. Gejagt von Wahnvorstellungen einer vom Islam überrannten Welt, die keine „Ungläubigen“ dulde, sticht ein damals 27-jähriger Deutscher am S-Bahnhof der oberbayerischen Gemeinde auf Passanten ein. Seiner Ansicht nach kann er sich nur durch ein Menschenopfer retten.

Der heute 28-Jährige tötet im Mai vorigen Jahres einen 56 Jahre alten Mann und verletzt drei weitere Passanten zum Teil schwer. „Ungläubiger, du musst jetzt sterben“ und „Allahu-Akbar“ (Allah ist groß) soll der Messerstecher gerufen haben. Hinweise auf einen islamistischen Hintergrund, wie kurz nach der Tat vermutet, finden die Ermittler nicht.

Es geht um die Frage der Schuldfähigkeit

Bei dem Verfahren wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen, das am Montag vor dem Münchner Landgericht eröffnet wurde, geht es vor allem um eines: die Frage der Schuldfähigkeit. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Psychose aus. Diese löste wohl bei dem Betroffenen eine starke Angst aus, von Islamisten verfolgt zu werden. „Es tut mir alles schrecklich leid. Ich wünschte, das alles wäre nie passiert“, sagt der gebürtige Hesse vor Gericht.

Bereits zwei Tage vor seiner Bluttat am 10. Mai 2016 litt er unter Wahnvorstellungen. Er habe geglaubt, einen Mord beobachtet zu haben, schildert er im Prozess. Der Hartz-IV-Empfänger informiert seine Familie, erzählt von dem vermeintlichen Mord. Die Angehörigen bringen ihn in ein Krankenhaus in Gießen, doch er entlässt sich nach einer Nacht selbst. „Ich wünschte, ich wäre in der Klinik geblieben“, sagt er heute.

Wahn von der „Islampolizei“

Mitte Mai 2016: Spurensicherer begutachten den Tatort, an dem ein Mann drei Menschen verletzt und einen getötet hatte.
Mitte Mai 2016: Spurensicherer begutachten den Tatort, an dem ein Mann drei Menschen verletzt und einen getötet hatte. © dpa | Andreas Gebert

Weil der junge Mann überzeugt davon ist, dass Deutschland nicht mehr sicher sei, will er das Land verlassen – und steigt zunächst in einen Zug nach München. Als er dort ankommt, sieht er zwei Polizisten. Er habe sie für die „Islampolizei“ gehalten, erzählt er. Auf der Flucht vor den Beamten sei er in eine S-Bahn gestiegen. In Grafing bei München sei er ausgestiegen, weil er geglaubt habe, dass der Zug voller Muslime sei.

Schon seit Jahren plagen den Mann psychische Krankheiten. Er sei mal manisch, mal depressiv gewesen, berichtet er. Mehrmals habe er versucht, sich das Leben zu nehmen. Behandlungen hätten nichts gebracht, die Medikamente habe er selbst immer wieder abgesetzt. Im Nachhinein bereue er das sehr. Auch mit Drogen und Alkohol habe er Probleme gehabt.

Einer der Bedrohten fährt nicht mehr S-Bahn

Einen vorbeifahrenden Güterzug deutet er an dem Morgen seiner Attacke als Zeichen von Allah, wie er während seiner stundenlangen Aussage vor Gericht ausführt: Durch ein Menschenopfer könne er zum Islam konvertieren und sich retten. Daraufhin sticht er erst auf einen Passanten vor dem S-Bahnhof ein, dann sucht er sich weitere Opfer. Einer der Bedrohten kann in ein Taxi springen und sich retten. „Glück gehabt“, sagt der Zeuge vor Gericht. Seitdem fahre er nicht mehr S-Bahn.

Religiös war der 28-Jährige eigenen Angaben zufolge nicht. „Ich bin sehr atheistisch aufgewachsen.“ Er habe sehr wenig über den Islam gewusst. Vor Gericht wirkt er angespannt und müde. Im Moment gehe es ihm aber gut, erklärt er.

Eine Haftstrafe ist möglich

Vier Verhandlungstage sind für den Prozess noch angesetzt. Neben weiteren Opfern soll auch ein medizinischer Gutachter gehört werden. Das Gericht muss entscheiden, ob der 28-Jährige auf Dauer in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Sollte er für schuldfähig erklärt werden, könnte es auch um eine Haftstrafe gehen. (dpa)