Berlin. Wimbledon-Champion Boris Becker fiel offenbar auf einen Darlehensvertrag herein. Seine Anwälte weisen die Anschuldigungen aber zurück.

Zwei Wochen nachdem ein Londoner Gericht Boris Becker für zahlungsunfähig erklärt hat, kommen jetzt Hintergründe zu diesem Richterspruch ans Licht. Wie das Magazin „Stern“ in seiner aktuellen Ausgabe schreibt, habe der 49-Jährige im Jahr 2014 ein hoch verzinstes Darlehen von einem vermeintlichen Freund, John Caudwell, angenommen. Dadurch erst sei der dreifache Wimbledon-Sieger offenbar in die Schuldenfalle geraten.

Becker soll sich laut diesem Vertrag bei Caudwell, einem der reichsten Männer aus Großbritannien, 2,1 Millionen Euro geliehen haben. Dabei hat er wohl nicht auf das Kleingedruckte geachtet. Mit dem Geld habe Becker unter anderem offene Handwerkerrechnungen seiner Finca auf Mallorca begleichen wollen. Der Zinssatz für diese Transaktion habe bei 25 Prozent gelegen – bei einer Laufzeit von nur einem Jahr. Allein für die Zinstilgung sollen schon kurz nach Abschluss des Vertrags mehr als eine halbe Million Euro fällig geworden sein. Die Absicherung für den Kredit erfolgte laut „Stern“ durch eine Hypothek auf eben jener Finca auf Mallorca.

Becker kämpft um seinen Ruf

Im Sommer 2016 – zwei Jahre nach Empfang des Darlehens – wurde die Höhe der Schulden im Grundbuch erneut festgestellt. Die Summe war in nur zwei Jahren auf 4.056.129,45 Euro angewachsen. Den Schuldschein samt Hypothek habe da schon die britische Bank Arbuthnot Latham & Co übernommen. Genau diese Bank brachte Becker vor das Londoner Insolvenzgericht, das ihn schließlich für bankrott erklärte. Das war vor zwei Wochen. Seitdem kämpft Boris Becker über seine Anwälte um seinen Ruf.

Da war er ganz oben: Boris Becker als 18-Jähriger nach seinem Turniersieg in Wimbledon 1986.
Da war er ganz oben: Boris Becker als 18-Jähriger nach seinem Turniersieg in Wimbledon 1986. © dpa | Wolfgang Eilmes

Als Beckers Anwälte die Insolvenz sofort dementierten, stellte ein ehemaliger Geschäftspartner Beckers, Hans-Dieter Cleven, eine weitaus höhere Forderung von 40 Millionen Franken (das entspricht 36,5 Millionen Euro). Doch es bleibt offen, ob Cleven damit Erfolg hat. Beckers Anwälte weisen in einem aktuellen Schreiben darauf hin, dass Cleven mit seiner Klage wegen Rückzahlungsansprüche von zehn Millionen Franken Ende Juni in erster Instanz gescheitert sei. Wird das Urteil rechtskräftig, müsste Hans-Dieter Cleven auch die Verfahrenskosten tragen.

Ärger hat Boris Becker offenbar auch im Kleinen: In London wurde gerade sein Maserati abgeholt. Becker hatte mit dem Leihwagen unzählige Male im Halteverbot geparkt und auf diese Weise viele Strafzettel angesammelt, die alle beim Autohersteller landeten. Maserati wolle laut Portal „Sport1“ an Becker aber keine Forderungen stellen.