Weimar. Das Lied kennt jeder. Jetzt gibt es einen Antrag, „O du fröhliche“ ins deutsche Kulturerbe-Verzeichnis aufzunehmen. Schöne Bescherung.

Das Weihnachtslied „O du fröhliche“ könnte künftig in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden. Man habe dafür die Bewerbungsunterlagen bei der Thüringer Staatskanzlei eingereicht, sagte der Vorsitzende des Johannes-Falk-Vereins, Paul Andreas Freyer, der in Weimar erscheinenden Mitteldeutschen Kirchenzeitung „Glaube+Heimat“.

Johannes Daniel Falk (1768-1826) war der Dichter der ersten drei Strophen des bekannten Weihnachtsliedes.

„Stille Nacht“ als Vorbild

Die Aufnahme von „Stille Nacht“ in das österreichische Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes habe den Falk-Verein ermutigt, ebenfalls aktiv zu werden, sagte Freyer der Kirchenzeitung. „O du fröhliche“ gehöre zum gemeinschafts- und identitätsstiftenden Volksliedgut. Fachliche Begleitschreiben vom Leiter des Thüringischen Landesmusikarchivs, Christoph Meixner, und von Kantor Johannes Kleinjung unterstützten diese Einschätzung.

In der Bewerbung begründet der Falk-Verein die Eintragung mit der Erhaltung einer kulturellen Ausdrucksform. Jedes dritte Kind (39 Prozent) wisse heute nicht mehr, warum Weihnachten gefeiert wird, hieß es unter Verweis auf eine Umfrage. Die Säkularisierung nehme zu. Die Eintragung in das Verzeichnis könne dazu beitragen, „O du fröhliche“ im Bildungskanon in Deutschland und darüber hinaus in anderen Ländern zu verankern, hofft der Verein.

Am 28. Oktober 2018 begeht der Falk-Verein den 250. Geburtstag des Sozialreformers Falk. Es wäre schön, so Freyer, wenn die Eintragung in das Verzeichnis zu diesem Anlass erfolgen könnte. (epd)