Karlsruhe. Die 5000 Opfer des Brustimplantate-Skandals kämpfen bis heute um finanziellen Ausgleich. Jetzt haben sich ihre Hoffnungen zerschlagen.

  • Die französische Firma PIP hatte bis 2010 unerlaubt Industriesilikon in Brustimplantate gefüllt
  • Der TÜV hatte diese Implantate zertifiziert, weshalb Frauen gegen den TÜV klagten
  • Doch den TÜV trifft laut Gericht keine Schuld in diesem Fall

Opfer des Brustimplantate-Skandals haben in Deutschland wohl kaum noch Chancen auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Klage einer Betroffenen gegen den TÜV Rheinland in letzter Instanz ab – die Prüfer hätten bei der Überwachung des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) keine Pflichten verletzt.

Das Urteil wird als Grundsatzentscheidung gewertet. Allein in Deutschland waren weit mehr als 5000 Frauen betroffen. Sie bekamen die Empfehlung, sich die reißanfälligen und teilweise undichten Implantate zur Sicherheit besser entfernen zu lassen.

Nicht zugelassenes Silikon

Der TÜV hatte die Qualitätssicherung des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) zertifiziert und überwacht. PIP befüllte bis zum Auffliegen des Betrugs 2010 Implantate mit nicht für diese Zwecke zugelassenem Industrie-Silikon.

Nach Ansicht der Klägerinnen wäre der Betrug früher ans Licht gekommen, wenn der TÜV gründlicher kontrolliert hätte. Der BGH sah aber keine Hinweise für Versäumnisse.

In dem Verfahren hatte eine 67 Jahre alte Rentnerin aus Ludwigshafen jahrelang um mindestens 40.000 Euro Schmerzensgeld gestritten – am Ende ohne Erfolg. Sie hatte sich 2008 zur Sicherheit Brustgewebe entfernen lassen, weil es in ihrer Familie mehrere Krebserkrankungen gab. Deshalb trug sie die Implantate von PIP.

Klage zuvor beim EuGH

Ihre Klage war die erste, die den BGH erreichte. Der Fall war zuvor bereits beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewesen. Danach war schon klar, dass der TÜV Rheinland zumindest nicht ohne Anlass zu unangemeldeten Kontrollen verpflichtet war. (dpa)