Dendermonde. Ein Baby hat Probleme mit dem Stillen. Die Eltern stellen die Ernährung des Jungen um – doch er stirbt. Nun wurden beide verurteilt.

Nach dem Tod ihres mangelernährten Babys hat ein Gericht in Belgien ein Elternpaar zu jeweils sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das sieben Monate alte Kind sei im Sommer 2014 an den Folgen einer ungeeigneten Ernährung gestorben, urteilte die Richterin im flämischen Dendermonde am Mittwoch laut Nachrichtenagentur Belga.

Dem Bericht zufolge hatten die Eltern das Kind nach Problemen mit dem Stillen und der Flasche monatelang nur mit Flüssigkeit aus Reis, Hafer, Quinoa und Buchweizen gefüttert. Vater und Mutter gingen laut Gericht davon aus, dass ihr Baby Laktose und Gluten nicht vertrug, zogen aber nie einen Arzt hinzu. Es sei wohl auch Misstrauen gegenüber der Schulmedizin im Spiel gewesen, so die vorsitzende Richterin Mieke Butstraen.

Verteidigerin: „Nicht mit Absicht gehandelt“

„Das Kind muss Hunger gelitten haben, weil es an krankhafter und chronischer Unterernährung in Kombination mit Dehydrierung gestorben ist“, stellte das Gericht fest. „Die Angeklagten haben ihre Überzeugungen zu Ernährung und Versorgung über seine Gesundheit gestellt – mit allen Folgen.“

Die Eltern hätten nicht verstanden, dass der Zustand des Jungen alarmierend schlecht war, erklärte Verteidigerin Karine Van Meirvenne, die Freispruch gefordert hatte. „Meine Klienten haben nicht mit Absicht gehandelt.“

Ärzte in Notaufnahme konnten nichts mehr tun

Nachdem sich der Junge mehrmals übergeben hatte, brachten die Eltern ihn zuerst zu einem Homöopathen. Dieser schätzte den Zustand laut Gericht als ernst, aber nicht lebensbedrohlich ein und riet den Eltern, das Kind schnell ins Krankenhaus zu bringen. Auf dem Weg dorthin stoppten sie noch bei einer Apotheke, um die vom Homöopathen empfohlenen Mittel zu kaufen.

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Als die Eltern schließlich in der Notaufnahme ankamen, konnten die Ärzte nur noch den Tod des Kindes feststellen. Das Baby war dehydriert und mit 4,3 Kilogramm für sein Alter viel zu leicht.

Das Gericht verhängte die Mindeststrafe. „Die Beklagten selbst sind schon hart gestraft dadurch, dass sie mit dem Wissen leben müssen, dass sie verantwortlich sind für den Tod ihres Söhnchens, das sie aufrichtig liebten“, sagte Richterin Butstraen. (dpa)