Duisburg. Nach dem Tod von 21 Menschen bei der Loveparade 2010 soll der Vorfall juristisch aufgearbeitet werden. Dafür gibt es nun einen Termin.

Der Loveparade-Prozess soll Anfang Dezember in Düsseldorf beginnen. So sehen es die aktuellen Planungen des Duisburger Landgerichts vor.

Der Strafprozess um die Loveparade-Katastrophe von Duisburg soll nach den Planungen des Duisburger Landgerichts Anfang Dezember beginnen. Der Vorsitzende der zuständige Strafkammer habe den Verteidigern und den Vertretern der Nebenkläger den 6. oder dem 8. Dezember als Prozessauftakt vorgeschlagen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Verhandlungen sollen im Düsseldorfer Kongresszentrum stattfinden.

21 Menschen kamen im Gedränge zu Tode

Die Kammer beabsichtigt, regelmäßig an drei Tagen pro Woche, und zwar möglichst dienstags, mittwochs und donnerstags zu verhandeln. Nach der Planung der Kammer sollen bis Mitte Februar 2018 23 Verhandlungstage stattfinden. Weitere Termine wird die Kammer zu einem späteren Zeitpunkt mit den Verfahrensbeteiligten abstimmen. Diese haben von der Kammer Gelegenheit zur Stellungnahme zur Terminplanung binnen zwei Wochen erhalten. Die Kammer weist in ihrer Verfügung bereits darauf hin, dass auf Belange einzelner Personen wegen der Vielzahl an Verfahrensbeteiligten nur in Ausnahmefällen Rücksicht genommen werden kann.

Bei der Loveparade, einem Technofestival, waren am 24. Juli 2010 an einer Engstelle 21 Menschen im Gedränge zu Tode gekommen, 652 wurden verletzt. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters. Sie müssen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. (mit dpa)

Dieser Artikel ist zuerst auf www.waz.de erschienen.