Bad Soden. Radfahrer haben bei der Lichtwahl nun mehr Möglichkeiten. Sogar Bremsleuchten sind ab sofort erlaubt. Auch für Rikschas gibt es Neues.

  • Fahrradfahrer haben jetzt mehr Auswahl bei der Wahl ihrer Beleuchtung
  • Scheinwerfer mit Tagfahrlicht und Fernlicht sind ab sofort erlaubt
  • Lastenräder dürfen außerdem nun auch mit Blinklichtern versehen werden

Radfahrer dürfen ab sofort Scheinwerfer mit Tagfahrlicht und Fernlicht sowie Schlussleuchten mit Bremslicht nutzen. An Fahrrädern mit zweirädrigen Achsen, etwa Rikschas oder Lastenräder, dürfen zudem nun Blinker montiert sein. Das gilt auch für Räder mit einem Aufbau, der Richtungshandzeichen des Radfahrers ganz oder teilweise verdeckt. Das erklärt der Zweirad-Industrieverband. Entsprechende Änderungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) seien zum 1. Juni in Kraft getreten.

Generell ist zu beachten: Leuchten am Fahrrad benötigen ein Prüfsiegel des Kraftfahrt-Bundesamtes. Zu erkennen ist das an einem Wellenzeichen, dem Buchstaben „K“ und einer Prüfnummer. (dpa)