Düsseldorf. Der Überfall dauerte nur ein paar Minuten, dann wurde der Bankräuber festgenommen. Doch der Sparkasse fehlten am Ende 4000 Euro.

In einem ungewöhnlichen Schadenersatz-Prozess gegen einen verurteilten Bankräuber wehrt sich der Mann gegen den Vorwurf, er habe einen Teil der Beute behalten. „Es hätte für mich keinen Sinn gemacht, aus der Beute 4000 Euro wegzunehmen“, sagte der längst zu einer Haftstrafe Verurteilte am Montag vor dem Düsseldorfer Landgericht.

Er sei wenige Minuten nach dem Überfall festgenommen worden. Das erbeutete Geld habe er kurz zuvor samt Tüte in einer Sporttasche in einem Gebüsch deponiert und nicht wieder zurückgeholt.

Wo sind die 4000 Euro?

Die Sparkasse Düsseldorf verlangt in dem Zivilprozess von dem Mann über 20.000 Euro Schadenersatz. Der heute 48-Jährige hatte 2016 zwei Filialen überfallen und insgesamt über 51.000 Euro erbeutet. Im Januar 2017 wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt.

Die Beute aus dem ersten Überfall in Höhe von 16.500 Euro ist unstrittig: Der an Spielsucht leidende Mann hat diese Schuld anerkannt. Beim zweiten Bankraub aber wurden laut Sparkasse 35.380 Euro geraubt – in der sichergestellten Supermarkttüte mit der Beute waren aber nur etwa 31.000 Euro. Der Verbleib der übrigen 4000 Euro ist ungeklärt.

Flucht ist lückenlos dokumentiert

Der Bankräuber selbst hatte direkt nach seiner Festnahme reinen Tisch gemacht und von sich aus auch den ersten Überfall im Februar 2016 gestanden. Er wies in der Verhandlung den Verdacht weit von sich, dass er den Betrag noch vor seiner Festnahme aus der Tüte mit dem erbeuteten Geld genommen habe. Ein Sparkassenmitarbeiter berichtete dagegen, Fehlbeträge in der Kasse kämen vor, wenn auch selten.

Der 48-Jährige war nach dem zweiten Überfall im Oktober 2016 nur wenige Meter weit gekommen. Seine Flucht wurde fast lückenlos aus den Überwachungskameras der Bank und einer benachbarten Schule dokumentiert. Ein Zeuge hatte ihn verfolgt und die Polizei alarmiert.

Urteil soll im Juni fallen

Die Tüte mit den Scheinen konnte der Räuber noch verstecken – kurz darauf wurde er festgenommen. Aber auch der Zeuge habe die fehlenden 4000 Euro nicht nehmen können, sagte der 48-Jährige am Montag mit Nachdruck: „Unmöglich.“

Die Richterin sagte zum Anwalt der klagenden Sparkasse: „Sie müssen nachweisen, dass der Angeklagte für den Kassenfehlbestand verantwortlich ist.“ Die Anwälte der Prozessgegner wollen eine außergerichtliche Einigung versuchen, andernfalls soll im Juni ein Urteil fallen. (dpa)