Stade. Rapper Bushido kann der Polizei mit seiner Anzeige keinen Ärger machen. Es ging um eine Fahndung mit einem verfremdeten Foto von ihm.
Ein dem Rapper Bushido nachempfundenes Fahndungsbild der Polizei hat zunächst keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft Stade habe die entsprechenden Ermittlungen eingestellt, sagte ein Sprecher am Montag.
Der Musiker hatte wegen des Phantombilds im April Strafanzeige wegen Verleumdung und Verfolgung Unschuldiger erstattet. Mit dem Konterfei fahndet die Polizei in Stade nach einem Räuber. Als Vorlage diente dabei ein Foto des 38-jährigen Musikers aus dem Internet.
Zunächst hatte die Polizei erklärt, die Ähnlichkeit sei zufällig.
Staatsanwaltschaft sieht keinen Verstoß
Die Staatsanwaltschaft erklärte nun dem Stader „Wochenblatt“, es werde klar erkennbar nicht nach dem Musiker sondern einem unbekannten Räuber gefahndet. Außerdem läge kein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz vor, zumal das Bild extra verfremdet worden sei, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter. In Paragraf 45 des Urheberrechtsgesetzes sind die Schranken festgelegt. Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit ist demnach für Gerichte und Behörden die Vervielfältigung, die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der von Bildnissen zulässig. Die Einwilligung des Abgebildeten muss in bestimmten Fällen nicht vorliegen, regelt auch das Kunsturheberrechtsgesetz.
„Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden“, heißt es dort in Paragraf 24.
Das Landeskriminalamt Niedersachsen hatte im März mitgeteilt, dass der Zeichner ein Foto Bushidos im Internet als Grundlage genommen habe, nachdem das Opfer eines Raubes zuvor entsprechende Angaben gemacht hatte. Gesucht wird ein Mann, der im März eine Frau in Buxtehude auf der Straße ausraubte und dabei ein rotes Basecap trug. (dpa)