Bautzen. Erstmals ist ein Urteil nach verschärftem Sexualstrafrecht gesprochen worden: Ein 27-Jähriger Grapscher muss vier Monate ins Gefängnis.

  • Ein 27-Jähriger hat einer Frau (34) mehrfach auf der Straße an den Po gefasst
  • Das Amtsgericht Bautzen hat ihn dafür nun zu vier Monaten Gefängnis verurteilt
  • Es ist noch nicht lange her, dass das Gesetzes zur sexuellen Belästigung in Deutschland verschärft wurde

Vermutlich erstmals nach der Verschärfung des Gesetzes zur sexuellen Belästigung ist in Deutschland ein Grapscher verurteilt worden – er muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht im sächsischen Bautzen verurteilte einen 27 Jahre alten Libyer am Mittwoch zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung, weil er einer 34-Jährigen auf offener Straße gegen deren Willen drei Mal an den Po gefasst hatte.

„Das Strafmaß ist schon exorbitant, aber vom Gesetzgeber so gewollt“, sagte Richter Dirk Hertle am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte „Bild.de“ über das Urteil berichtet. „Es dürfte die erste Verurteilung deutschlandweit sein nach der neuen Vorschrift“, sagte Hertle.

Der Paragraf 184i sei nach den Vorfällen auf der Kölner Domplatte Silvester 2015, als vorwiegend junge Flüchtlinge aus Nordafrika massenhaft Frauen belästigt und sexuell bedrängt hatten, ins Strafgesetzbuch eingeführt worden. Im November 2016 trat er in Kraft. Zwei Wochen später habe sich die Tat in Bautzen ereignet, sagte Hertle. „Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird nur gestärkt, wenn wir solche Taten auch konsequent bestrafen.“

„Der brauchte einen Schuss vor den Bug“

Der Angeklagte habe die Belästigung geleugnet und ausgesagt, dass er die Frau zum Kaffee habe einladen wollen, er habe sie nur am Oberarm berührt. Die 34-Jährige schilderte den Vorfall vor Gericht laut „Bild“ anders: „Erst wollte er Feuer, dann wich er mir nicht mehr von der Seite. Dreimal griff er mir zwischen die Pobacken, obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich das nicht will.“

In das Urteil floss auch ein Ladendiebstahl mit ein. Hertle verwies auf die hohe „Straffälligkeitsquote“ des erst seit März 2016 in Deutschland lebenden Asylbewerbers, der auch wegen Schwarzfahrens einen Strafbefehl erhalten habe. „Der brauchte einen Schuss vor den Bug.“ In seinem Urteil folgte er dem Antrag der Staatsanwaltschaft. (dpa)