Hamburg. Urteil im „Weihnachtswunder“-Prozess: Mit einer Geschichte über Michael Schumacher hat „Bunte“ dessen Persönlichkeitsrechte verletzt.

Wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte muss die „Bunte“ 50.000 Euro Entschädigung an Michael Schumacher (48) zahlen. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts entschied am Freitag außerdem, dass die Zeitschrift die Prozesskosten zu 65 Prozent und die Abmahnkosten in Höhe von 950 Euro tragen muss.

Die „Bunte“ hatte im Dezember 2015, zwei Jahre nach dem schweren Skiunfall des Ex-Formel-1-Weltmeisters, auf ihrer Titelseite berichtet: „Es ist mehr als ein Weihnachtswunder – Michael Schumacher kann wieder gehen.“

Familie Schumacher hatte 100.000 Euro gefordert

Familie Schumacher hatte von der „Bunten“ mindestens 100.000 Euro gefordert.
Familie Schumacher hatte von der „Bunten“ mindestens 100.000 Euro gefordert. © dpa | Christophe Gateau

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sagte dazu: „Die Kammer geht davon aus, dass diese Aussage unwahr ist.“ Der frühere Rennfahrer könne jetzt nicht gehen, warum habe er es vorher können sollen?

Das Gericht habe sich aber davon überzeugt, dass die „Bunte“ einen Informanten hatte. Die Zeitschrift habe recherchiert. Sonst wäre die Geldentschädigung noch höher ausgefallen. Die Familie von Schumacher hatte mindestens 100.000 Euro gefordert. Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden. (dpa)