Bad Säckingen. En 85-Jähriger verwechselte Gas und Bremse, verlor die Kontrolle über sein Auto und überfuhr zwei Menschen. Nun steht er vor Gericht.

Im Prozess um die Irrfahrt eines Rentners mit zwei Toten und 27 Verletzten in der Fußgängerzone des baden-württembergischen Bad Säckingen hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er habe anderen Menschen schweres Leid zugefügt, ließ der heute 85-Jährige über seinen Anwalt zum Prozessauftakt am Dienstag vor dem Amtsgericht Bad Säckingen erklären.

Er könne nur hoffen, dass die Opfer und deren Angehörige ihm verzeihen. An das Unglück könne er sich nicht erinnern. Offenbar sei er beim Wenden auf Parkplatzsuche vom Bremspedal seines Automatikautos abgerutscht und auf das Gaspedal getreten. Zuvor war er der Anklage zufolge mit einem Fahrradfahrer zusammengestoßen.

Debatte über strengere Überprüfung von Senioren mit Pflichttests

Das Unglück hatte sich Anfang Mai vergangenen Jahres in der historischen Altstadt von Bad Säckingen ereignet. Die Stadt liegt im Südschwarzwald, direkt an der Grenze zur Schweiz. Der Unfall hatte bundesweit eine Debatte über die Kompetenz von Senioren im Straßenverkehr ausgelöst. Das Bundesverkehrsministerium sowie der ADAC lehnten danach eine strengere Überprüfung von Senioren mit Pflichttests erneut ab. Einen technischen Defekt am Fahrzeug hatten Ermittler ausgeschlossen.

Für den Prozess vor dem Amtsgericht Bad Säckingen sind zunächst zwei Verhandlungstage angesetzt, sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Basler. Es sollen elf Zeugen sowie drei Sachverständige gehört werden. Dabei handele es sich um einen medizinischen sowie um zwei technische Gutachter. Das Urteil könnte demnach im Laufe des Monats gesprochen werden. Zwei der Opferfamilien sind in dem Prozess als Nebenkläger vertreten.

Der Führerschein war dem Rentner bereits nach dem Unfall abgenommen worden, sagte der Staatsanwalt. Der Mann darf seither nicht mehr Auto fahren. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten laut Staatsanwaltschaft bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. (dpa)