Erfurt. Der Amoklauf Gutenberg-Gymnasium Erfurt jährt sich am Mittwoch zum 15. Mal. Seither ist einiges passiert, etwa in Sachen Waffenrecht.

Der Amoklauf im Erfurter Gutenberg-Gymnasium vor 15 Jahren blieb nicht ohne Konsequenzen. Das deutsche Waffenrecht wurde unter anderem nach dem Vorfall verschärft. Und auch auf anderen Gebieten wurden Konsequenzen gezogen.

Erfurt gedenkt an diesem Mittwoch der Opfer des Amoklaufs am Gutenberg-Gymnasium vom 26. April 2002. Ein ehemaliger Schüler hatte 16 Menschen erschossen, bevor er sich selbst tötete.

• WAFFENRECHT: 2002 wird eine verpflichtende medizinisch-psychologische Untersuchung für angehende Schützen unter 25 Jahren eingeführt. Die Altersgrenze für Kauf und Besitz von Schusswaffen bei Sportschützen steigt von 18 auf 21, bei Jägern von 16 auf 18 Jahre. Schießsportordnungen von Verbänden, die auch ein sogenanntes Bedürfnis für bestimmte Waffen begründen können, müssen behördlich genehmigt werden.

Nach einem Amoklauf im baden-württembergischen Winnenden im März 2009 werden unter anderem die Überprüfungsmöglichkeiten für das sogenannte waffenrechtliche Bedürfnis verschärft. Schießen mit großkalibrigen Waffen wird erst ab 18 Jahren erlaubt. Zudem werden die Möglichkeiten zur – auch verdachtsunabhängigen – Kontrolle der Waffenaufbewahrung erweitert. Grundsätzlich dürfen die Kontrolleure eine Wohnung aber nur mit Zustimmung des Waffenbesitzers betreten.

• POLIZEITAKTIK: Nach dem Einsatz am Gutenberg-Gymnasium wird die Polizeitaktik bei solchen Fällen geändert. Nunmehr sollen auch Streifenpolizisten bei Amokläufen sofort in das Gebäude zum Täter vordringen.

In Erfurt hatte das Spezialeinsatzkommando nach Berichten über einen zweiten Täter das Gebäude mehrere Stunden lang Raum für Raum durchsucht, in dieser Zeit konnten Rettungskräfte nicht zu allen Opfern vordringen.

• SCHULPSYCHOLOGEN: In Thüringen werden nach dem Amoklauf von Erfurt befristet für ein Jahr 16 Schulpsychologen eingestellt. In den Jahren 2011 und 2012 wird die Zahl der Schulpsychologen in dem Bundesland auf insgesamt 35 Stellen ausgebaut.

Laut Bundesverband Deutscher Psychologen erreicht allerdings auch heute kein einziges Bundesland den aus seiner Sicht anzustrebenden Versorgungsschlüssel von einem Psychologen für 1500 Schüler.

• THÜRINGER SCHULGESETZ: In Thüringen wird die „besondere Leistungsfeststellung“ am Ende der 10. Klasse des Gymnasiums eingeführt, damit Gymnasiasten ohne Abitur einen dem Realschulabschluss gleichgestellten Schulabschluss haben und auch die Fachhochschulreife erwerben können. Der Amokläufer von Erfurt hatte wegen seines Verweises vom Gutenberg-Gymnasium kurz vor dem Abitur keinen Schulabschluss.

In das Thüringer Schulgesetz wurde auch aufgenommen, dass Eltern volljähriger Schüler über schulische Angelegenheiten, vor allem Leistungsabfall und Ordnungsmaßnahmen, zu informieren sind. Die Eltern des Amokschützen von Erfurt wussten nichts vom Schulverweis, da ihr Sohn ihnen den regelmäßigen Schulbesuch vorspielte. (dpa)