Kassel. Fehlende Rettungsgassen sorgen oft für Ärger. Bei einem Fall in Hessen kommen die Autofahrer ohne Strafe davon. Das ist nicht immer so.
Blockierte Rettungsgassen nach einem Unfall auf der Autobahn 7 bei Kassel bleiben ohne juristische Folgen. Nach Angaben der Polizei gibt es bisher keine Anzeigen gegen Autofahrer, die Ende Februar dort Rettungswege versperrt hatten. Ein Sprecher der Kasseler Berufsfeuerwehr sagte der Deutschen Presse-Agentur, man habe weder Zeit noch Ressourcen für Anzeigen gehabt.
Um gegen die Autofahrer vorzugehen, hätte deren Identität festgestellt werden müssen, sagte Matthias Mänz, Sprecher des Polizeipräsidiums Nordhessen. Das sei schwierig gewesen, weil die Rettung oberste Priorität gehabt habe. Zudem sei nicht eindeutig, ob die Bildung einer Rettungsgasse aufgrund einer Baustelle möglich war.
Rettungsgasse von enormer Bedeutung
Laut Ralf Krawinkel von der Kasseler Feuerwehr hatten die Retter an diesem Tag zweimal mit blockierten Rettungsgassen zu tun. Doch Anzeigen seien nicht erstattet worden. „Wir hatten nicht die Zeit und die technische Ausstattung dafür“, sagte er. Auf der Autobahn 7 habe man es oft mit langen Staus zu tun.
Probleme mit Rettungsgassen nach dem Einsatz aufzurollen, sei nicht zu leisten. Krawinkel appellierte an Autofahrer, trotzdem bei stockendem Verkehr eine Gasse zu bilden. Das sei für die Rettung und Beseitigung der Unfallstelle unbedingt nötig.
Unfall erst durch Fußweg erreicht
Bei dem Unfall auf der Autobahn 7 hatten Polizei und Rettungsdienste die Unfallstelle nur nach einem zwei Kilometer langen Fußweg erreicht. Eine blockierte Rettungsgasse kann mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet werden.
Anders ging ein Fall in Südhessen aus: Mit 20 Euro Bußgeld müssen Autofahrer rechnen, die im März auf der Autobahn 5 bei Weiterstadt eine Rettungsgasse blockiert hatten. Einsatzkräfte der Feuerwehr hatten Fotos gemacht und diese später der Polizei übergeben.
Blockierer pöbeln Rettungskräfte an
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil einige Blockierer der „Hessenschau“ zufolge die Rettungskräfte angepöbelt hatten. Dabei hätten einige Autofahrer sogar eine durch die Polizei gebildete Rettungsgasse genutzt, um schneller durch den Stau zu kommen. Die Folge: Alle nachkommenden Helfer der Feuerwehr kamen nicht mehr zum Unfallort – die Gasse war verstopft.
In einigen wenigen Fällen könnte es laut Polizei sein, dass Autofahrer mit 100 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen müssen, sollten sie Rettungsfahrzeugen hinterhergefahren sein.
So sieht eine korrekte Rettungsgasse aus
Wie eine korrekt gebildete Rettungsgasse aussieht, hatte die Feuerwehr Königsbrunn mit ihrem millionenfach angeschauten Video auf Facebook im April vergangenen Jahres gezeigt.
Durch die Windschutzscheibe eines Rettungsfahrzeugs bei einer Einsatzfahrt auf der B17 bei Königsbrunn gefilmt, zeigt der Clip, wie schnell die Rettungskräfte zum Unfallort vordringen können, wenn sich Autofahrer vorbildlich verhalten und bei Stau eine Rettungsgasse freilassen. (bekö/dpa)