Frankfurt/Main. Sanel M., verantwortlich für den Tod der Studentin Tugce, musste Deutschland verlassen. Für acht Jahre soll er nun in Serbien bleiben.

  • Zweieinhalb Jahre nach dem Tod der Studentin Tugce ist der verurteilte Täter abgeschoben worden
  • Sanel M. hatte die junge Frau niedergeschlagen, sie starb an den Folgen des Sturzes
  • Der 20-Jährige wurde nach Serbien gebracht. Er darf acht Jahre nicht wieder einreisen

Der wegen des gewaltsamen Todes der Studentin Tugce Albayrak verurteilte Täter ist aus Deutschland abgeschoben worden. Der 20 Jahre alte Sanel M. wurde am Donnerstagmittag vom Frankfurter Flughafen aus „nach Serbien zurückgeführt“, wie das Amt für Zuwanderung und Integration in Wiesbaden mitteilte.

Die 22-jährige Tugce starb an ihren schweren Verletzungen, nachdem sie von Sanel M. geschlagen worden und auf ihren Kopf gestürzt war.
Die 22-jährige Tugce starb an ihren schweren Verletzungen, nachdem sie von Sanel M. geschlagen worden und auf ihren Kopf gestürzt war. © Getty Images | Thomas Lohnes

Das Landgericht Darmstadt hatte ihn im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. M. saß in Wiesbaden in Jugendhaft. Er hatte die 22 Jahre alte Studentin im November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so geschlagen, dass sie auf den Kopf fiel. Sie starb wenige Tage später.

Dem Schlag im Morgengrauen waren Pöbeleien und Beleidigungen zweier Gruppen vorausgegangen, zu einer gehörte Sanel M., zur anderen Tugce.

„Mangelnde Integration“ trotz Geburt in Deutschland

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte Mitte März in letzter Instanz entschieden, dass der 20-Jährige für acht Jahre nach Serbien ausgewiesen wird. In dem Land leben nach Auskunft seiner Anwälte seine Großeltern. Der Heranwachsende ist in Offenbach geboren und zur Schule gegangen. Seine Eltern und seine beiden Brüder leben den Anwälten zufolge nach wie vor im Rhein-Main-Gebiet.

Die Gefahr, dass Sanel M. weitere Straftaten begehe und seine Resozialisierung scheitere, sei angesichts seiner mangelnden Integration in der Bundesrepublik nicht hinnehmbar, argumentierten die Richter des VGH. Sie bestätigten damit die Entscheidung der Ausländerbehörde und der ersten Gerichtsinstanz.

Der VGH teilte die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, der ersten Instanz. „Danach könne dem alleinstehenden und kinderlosen Antragteller, der über einen Schulabschluss verfügt, zugemutet werden, neue Beziehungen und Bindungen in Serbien zu knüpfen.“ Es sei auch nicht ersichtlich, dass seine Eltern nicht in der Lage oder willens wären, ihn dabei insbesondere finanziell zu unterstützen. (dpa)