Potsdam. Horst Mahler hat in einem Video angekündigt, in einem Staat Asyl suchen zu wollen. So will sich der Rechtsextremist der Haft entziehen.

Der wegen Volksverhetzung verurteilte Rechtsextremist Horst Mahler will sich durch eine Flucht ins Ausland einer weiteren Verbüßung seiner Haft entziehen. Er werde seiner Ladung zum Haftantritt am Mittwoch nicht nachkommen, sondern „in einem aufnahmebereiten, souveränen Staat um Asyl bitten“, kündigte der 81-Jährige in einer im Internet verbreiteten Videobotschaft an.

Das ARD-Magazin „Panorama“ berichtete unter Berufung auf einen Vertrauten Mahlers, dass sich der RAF-Mitbegründer und spätere NPD-Anwalt bereits im Ausland aufhalte.

Mahler hat bereits eine zehnjährige Freiheitsstrafe verbüßt

Der Sprecher des Potsdamer Justizministeriums, Uwe Krink, bestätigte, dass der 81-Jährige für Mittwoch zum Strafantritt in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel geladen sei. Mahler hatte seit 2009 in dieser Justizvollzugsanstalt eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust verbüßt. Im Sommer 2015 erhielt er wegen einer schweren Erkrankung Haftverschonung.

Doch Ende vergangenen Jahres hatte das Oberlandesgericht Brandenburg die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung aufgehoben. Denn Mahler soll im Gefängnis weitere rechtsextreme Straftaten begangen haben.

Für die neue Ladung zur Verbüßung der Reststrafe ist die Staatsanwaltschaft München II zuständig. Deren Sprecher Ken Heidenreich wollte sich am Mittwoch nicht äußern. „Maßnahmen der Strafvollstreckung sind grundsätzlich nicht öffentlich“, sagte Heidenreich auf Anfrage. Wenn ein Straftäter eine Freiheitsstrafe nicht antrete, werde in der Regel ein Haftbefehl erwirkt. (dpa)