Lübeck. Ein Mann ist angeklagt, weil er seine Tochter (2) vergewaltigt und die Fotos im Netz gezeigt haben soll. Er soll einen Komplizen haben.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kleinkindes müssen sich zwei Männer aus Lübeck ab 26. April vor Gericht verantworten. Die 28 und 47 Jahre alten Angeklagten sollen 2016 unter anderem die damals zweijährige Tochter des jüngeren vergewaltigt und die Taten gefilmt haben, teilte die Staatsanwaltschaft Lübeck am Mittwoch mit.

Ein Internetnutzer hatte den Angaben zufolge im November 2016 das Jugendamt eingeschaltet, nachdem der 28-Jährige ihm nach einem Internet-Chat Fotos und Videos von den Missbrauchshandlungen zugeschickt hatte. Die beiden Männer hatten sich über eine Dating-Plattform im Internet kennengelernt.

Kleinkind mit Knebelungen in Lebensgefahr gebracht

Dem Vater des Opfers werden insgesamt neun, dem 47-Jährigen vier Missbrauchstaten vorgeworfen. Dabei soll das Kleinkind in drei Fällen vergewaltigt und in zwei Fällen zusätzlich mit Knebelungen in Lebensgefahr gebracht worden sein, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Der 28-Jährige habe einen Teil der Taten inzwischen gestanden, sagte Behördensprecher Christian Braunwarth. In den Wohnungen der beiden Angeklagten wurden unter anderem die Utensilien sichergestellt, mit denen das Kleinkind gefesselt und geknebelt wurde.

Missbrauchs des Mädchens in Live-Chat mitverfolgt

Das Jugendamt reagierte sofort auf die Mitteilung des Zeugen und schaltete die Polizei ein. Drei Tage später wurde der Vater festgenommen. Seine Aussagen führten die Polizei zu dem 47 Jahre alten mutmaßlichen Mittäter. Bei seiner Festnahme habe der sich gerade in einem verschlüsselten Chat im Internet bewegt, sagte Behördensprecher Braunwarth.

Bei den weiteren Ermittlungen stießen Polizei und Staatsanwaltschaft auf weitere Tatverdächtige, denen das von den Angeklagten hergestellte kinderpornografische Material zugeschickt worden war. Gegen einige besteht nach Angaben Braunwarths auch der Verdacht, dass sie den Missbrauch des Mädchens in Live-Chats mitverfolgt und die Angeklagten möglicherweise zu bestimmten Praktiken aufgefordert haben könnten. Die Ermittlungen dazu dauerten noch an, sagte Braunwarth. (dpa)