Straßburg. Der Terrorangriff auf eine Schule in Beslan 2004 endete tragisch. Schuld daran sind für Straßburger Richter nicht nur die Terroristen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland schweres Versagen während des blutigen Geiseldramas im Jahr 2004 in einer Schule in Beslan vorgeworfen. Die Straßburger Richter verurteilten Moskau am Donnerstag dazu, 409 Opfern insgesamt knapp drei Millionen Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Dabei wurde berücksichtigt, dass Russland Angehörige und Überlebende bereits teilweise entschädigt hat.

Bei dem Terrorangriff auf eine Schule starben mehr als 330 Menschen, unter ihnen mehr als 180 Kinder. Schwer bewaffnete Islamisten aus dem Konfliktgebiet Nordkaukasus nahmen damals mehr als 1100 Geiseln. Die Lage eskalierte mit mehreren Explosionen und einem stundenlangen Feuergefecht.

„Erhebliche Mängel“ beim Krisenmanagement

Eine Frau trauert kurz vor dem zweiten Jahrestag des Terrorangriffs in Beslan um die Opfer.
Eine Frau trauert kurz vor dem zweiten Jahrestag des Terrorangriffs in Beslan um die Opfer. © dpa | epa Yuri Kochetkov

Der Menschenrechtsgerichtshof warf den Sicherheitskräften „erhebliche Mängel“ beim Krisenmanagement vor: „Man kommt nicht um den Schluss herum, dass der Mangel an Verantwortung und Koordination in gewissem Maße zu dem tragischen Ende der Vorfälle beigetragen hat.“

Die Verwendung von Panzerkanonen, Granat- und Flammenwerfern durch die Einsatzkräfte sei unverhältnismäßig gewesen und habe zu Opfern unter den Geiseln geführt, heißt es weiter.

Weder Schule noch Öffentlichkeit wurden gewarnt

Die Behörden hätten außerdem nicht genug getan, um die Tragödie zu verhindern, obwohl Hinweise auf mögliche Pläne für einen Anschlag auf eine Bildungseinrichtung in der Region vorgelegen hätten. So seien weder die Schule noch die Öffentlichkeit gewarnt worden.

Die Straßburger Richter forderten Russland dazu auf, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. Es müsse insbesondere ein Bewusstsein für Einsatzregeln geschaffen werden. (dpa)