Hachenburg. Um Glockengeläut gibt es immer wieder Streit. Im Westerwald muss ein genervter Mann nun für explosive Drohungen gegen Kirchen büßen.

Eine Droh-E-Mail hat für einen Hasser des Kirchengeläuts in Hachenburg im Westerwald nun deutliche Konsequenzen: Das Amtsgericht Westerburg hat den 39-Jährigen am Mittwoch wegen Nötigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, wie das Gericht bestätigte.

Der vorbestrafte Angeklagte hat demnach ein Geständnis abgelegt und sich reumütig gezeigt. Statt der Arbeitsauflage will er eine Geldbuße zahlen, deren Höhe das Gericht noch festsetzen wird.

39-Jähriger wollte Kirchen „in Staub und Asche“ legen

Der 39-Jährige hatte aus Wut über das Glockengeläut in einer E-Mail gedroht, zwei Kirchen in der Altstadt zu sprengen. An das katholische Pfarramt hatte er im vergangenen Herbst geschrieben, das Glockengeläut müsse abgestellt werden, anderenfalls werde er die katholische und die evangelische Kirche im Ort „in Staub und Asche“ legen. Man solle sich nicht mit einem „ehemaligen Sprengstoffexperten“ anlegen, bekräftigte er die Drohung.

Nach einer Strafanzeige der Kirchengemeinde hatte das Amtsgericht Westerburg einen Strafbefehl im Umfang des jetzt ergangenen Urteils erlassen. Dagegen hatte der Angeklagte Widerspruch eingelegt. In der am Mittwoch einberufenen Verhandlung zog er seinen Einspruch zurück. Die Verurteilung sei damit rechtskräftig, sagte Gerichtsdirektor Helmut Seelbach. (epd)