Medebach. Als Anakin (2) starb, wog er nur gut sechs Kilo. Hätte eine Mitarbeiterin des Jugendamtes den Hungertod des Kindes verhindern können?

Im Prozess um den Hungertod eines zweijährigen Jungen im Sauerland will die angeklagte Mitarbeiterin des Jugendamts umfassend aussagen. Das kündigte ihre Verteidigung am Donnerstag beim Prozessbeginn vor dem Amtsgericht im nordrhein-westfälischen Medebach an. Die Frau muss sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Der kleine Anakin war vor drei Jahren aufgrund „extremer Unterversorgung“ gestorben. Der Junge war bis auf sechs Kilogramm abgemagert. Seine neun Monate alte Schwester konnte von Ärzten gerettet werden.

Jugendamtsmitarbeiterin wusste von Gefahr für Kinder

Die Mutter der Kinder muss sich im September in einem anderen Verfahren vor dem Landgericht Arnsberg verantworten. Im Prozess gegen die Jugendamtsmitarbeiterin soll sie als Zeugin gehört werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Jugendamtsmitarbeiterin vor, sich nicht in kurzen Abständen vom Wohl der Kinder überzeugt zu haben. Die Kindeswohlgefährdung sei ihr ausdrücklich von dem vorher zuständigen Jugendamt mitgeteilt worden.

Gegen die Mutter war bereits ein Prozess am Amtsgericht Medebach geführt worden. Das Verfahren war aber vor dem Urteil an das Landgericht Arnsberg verwiesen worden. Der Richter hatte damals deutliche Kritik am Jugendamt geübt: Wenn die Behörde korrekt gearbeitet hätte, wäre der Tod des Jungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu verhindern gewesen. (dpa)