Berlin. Ein Gericht hat geurteilt: Wenn es durch den Jagdtrieb eines Hundes zu Unfällen mit Joggern kommt, trägt der Sportler eine Mitschuld.

Er wollte etwas für seine Gesundheit tun, doch stattdessen landete er im Krankenhaus. Der Jogger aus Koblenz schnürte seine Schuhe und lief los. Plötzlich tauchte in seinem Blickfeld ein herumtollender Hund auf, der an der Leine hätte geführt werden müssen. Anstatt sein Tempo zu verlangsamen, lief der Mann weiter den Asphalt entlang – und weckte so wohl den Spieltrieb des Vierbeiners. Das Tier lief auf den Jogger zu, sprang an ihm hoch und brachte den Mann zu Fall. Die Folge: Bruch der linken Hand.

Es stellte sich die Frage, ob der Hundehalter für den fehlgeleiteten Spieltrieb seines Tieres bezahlen muss. Die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichtes urteilten: Der Sportler hätte sich darauf einstellen müssen, dass der nicht angeleinte Hund unberechenbar reagiert und seine Laufstrecke kreuzen könnte (Aktenzeichen: 5 U 27/03).

Opfer von Hundeattacken