Würzburg. Mit seinem Prozess gegen Facebook erregte Anas M. Aufsehen. Nun will er mit seiner Klage nach der ersten Niederlage nicht weitermachen.

Der syrische Flüchtling, dessen Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für falsche Anschuldigungen und Hasskommentare missbraucht wurde, will nicht weiter gegen Facebook klagen.

„Ich möchte mich auf meine Deutschprüfungen konzentrieren. Außerdem ist der Prozess gefährlich für meine Familien in Syrien und in Deutschland“, ließ Anas M. am Montag über seinen Würzburger Anwalt Chan-jo Jun mitteilen. Der IT-Anwalt hatte den in Berlin lebenden Flüchtling vor dem Landgericht Würzburg vertreten.

Richter lehnte einstweilige Verfügung ab

Anas M. war vor Gericht gezogen, um den Internet-Riesen gerichtlich dazu zu bringen, die existierenden Verleumdungen in seinem Netzwerk zu löschen und darauf basierende neue Inhalte erst gar nicht zu veröffentlichen.

Verfahren gegen Facebook begonnen

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    Die Richter lehnten die einstweilige Verfügung jedoch ab. Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, urteilte das Gericht. Der Syrer hätte nun Berufung zum Oberlandesgericht Bamberg einlegen können.

    Rückzug hat auch finanzielle Gründe

    Anas M.s Rückzug hat auch finanzielle Gründe. Über die Prozesskostenhilfe hat der Flüchtling lediglich die Kosten des Gerichts und die seines Anwalts ersetzt bekommen. Die Kosten der Gegenseite aber muss er selbst tragen. Jun zufolge dürften sie bei etwa 1700 bis 2000 Euro liegen.

    „Obwohl mir einige Menschen Spenden geschickt haben, werde ich noch viele Monate arbeiten müssen, bis ich das Geld zusammen habe“, sagte der 19-Jährige laut Mitteilung. Dem Anwalt zufolge seien bislang etwa 350 Euro gespendet worden. Juns Kanzlei habe auf die Bezahlung verzichtet. (dpa)