Essen. Drei 16-Jährige sollen eine Bombe an einem Sikh-Gebetshaus in Essen gezündet haben. Am Dienstag wollen die Richter das Urteil sprechen.

Das Entsetzen war groß, als vor knapp einem Jahr an einem Tempel der Sikh-Religion in Essen eine selbstgebaute Bombe explodierte und drei Menschen verletzte. Drei damals erst 16 Jahre alte Jugendliche sollen für die Tat verantwortlich sein. Als radikalisierte Muslime sollen sie geplant haben, „Ungläubige“ zu töten, sagt die Anklage.

An diesem Dienstag will eine Jugendkammer des Landgerichts Essen nach 24 Verhandlungstagen ihr Urteil verkünden. Der Prozess findet wegen des Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch bei der Urteilsverkündung sind keine Besucher oder Medien zugelassen.

Bombe explodierte kurz nach einer Hochzeit

Am 16. April 2016 explodierte die Bombe vor einer Eingangstür des Tempels. Er liegt in einem Gewerbegebiet am Rande der Innenstadt von Essen. Im Inneren erlitt ein Priester Brandverletzungen und einen offenen Bruch am Fuß, zwei Gemeindeglieder kamen mit Schnittverletzungen davon. Erst kurz vorher war in dem Saal eine indische Hochzeit mit vielen Gästen gefeiert worden.

Für die Bombe hatten die Täter einen Feuerlöscher mit Sprengstoff gefüllt. Die Chemikalien für den Sprengstoff soll ein Angeklagter aus Essen im Internet bestellt haben. Er und ein Angeklagter aus Gelsenkirchen sollen diese Bombe dann vor der Eingangstür gezündet haben. Der dritte Jugendliche aus dem niederrheinischen Schermbeck soll an Planung und Vorbereitung beteiligt gewesen sein.

Anklage plädiert auf versuchten Mord

Die Anklage wirft den inzwischen 17-Jährigen versuchten Mord vor. Hinzu kommen gefährliche Körperverletzung, Herbeiführen einer Explosion und Sachbeschädigung als Tatvorwürfe. Alle drei hätten die Taten eingeräumt, sagt der Verteidiger des Gelsenkirchener Angeklagten, Burkhard Benecken.

Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens hat für den Essener sechseinhalb Jahre Jugendstrafe gefordert, für den Gelsenkirchener siebeneinhalb. Der Jugendliche aus Schermbeck soll sieben Jahre Jugendstrafe erhalten – mit dem Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Sollte das Gericht diesem Vorbehalt zustimmen, werde am Ende der sieben Jahre überprüft, ob von dem jungen Mann „immer noch schwerwiegende Straftaten ausgehen könnten“, sagte Jürgens.

Anwalt bestreitet Tötungsabsicht

Die Verteidiger der drei Angeklagten forderten kein konkretes Strafmaß. Sie hätten „angemessene Strafen deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft“ verlangt, sagt Benecken. Für seinen Mandanten, den Angeklagten aus Gelsenkirchen, bestreitet der Anwalt eine Tötungsabsicht.

„Sie wollten eine Beschädigung herbeiführen“, sagt er. So sei die Bombe nicht in ein Gebäude geworfen worden. Gegen eine lange Haftstrafe spreche auch, dass dies der Erfahrung nach für junge Menschen „eher kontraproduktiv“ sei. (dpa)