Frankfurt. Mitglieder einer südkoreanischen Familie hatten eine Verwandte bei einer Teufelsaustreibung getötet. Nun wurden die Urteile gesprochen.

Im Prozess um eine Teufelsaustreibung mit tödlichem Ende hat das Landgericht Frankfurt die 44 Jahre alte Cousine des Opfers zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Gericht verhängte die Strafe am Montag wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Die vier mitangeklagten Mitglieder einer südkoreanischen Familie wurden zu Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren verurteilt.

Rechtsanwalt Torsten Fuchs (re.) führt seinen Mandanten Yejun G.zur Anklagebank. Der Mann soll gemeinsam mit vier anderen Südkoreanern seine Mutter bei einer Teufelsaustreibung in einem Frankfurter Hotel qualvoll umgebracht haben.
Rechtsanwalt Torsten Fuchs (re.) führt seinen Mandanten Yejun G.zur Anklagebank. Der Mann soll gemeinsam mit vier anderen Südkoreanern seine Mutter bei einer Teufelsaustreibung in einem Frankfurter Hotel qualvoll umgebracht haben. © dpa | Boris Roessler

Bereits in der vergangenen Woche war die Staatsanwaltschaft vom ursprünglichen Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes abgerückt. Der Vorsitzende Richter sagte am Montag, das zu Prozessbeginn in Medien gezeichnete Bild der Angeklagten als „grausame Folterer“ habe sich nicht als richtig erwiesen. Die Angeklagten hätten aus einer spirituellen Überzeugung heraus gehandelt und im Glauben, ihre 41 Jahre alte Verwandte von einem Dämonen heilen zu können. Der Richter sprach von einem „tragischen Geschehen“.

Die 41 Jahre alte Frau war im Dezember 2015 tot in einem Hotelzimmer in Frankfurt entdeckt worden. Zuvor sollen ihre Verwandten eine Teufelsaustreibung versucht haben.

Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre Gefängnis für Hauptangeklagte

Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte acht Jahre Gefängnis für die 44 Jahre alte Hauptangeklagte gefordert. Die Frau habe sich „angemaßt, über Leben und Tod anderer zu entscheiden“, hatte Staatsanwältin Nadja Böttinger in ihrem Plädoyer gesagt. Sie unterstellte aber keine Tötungsabsicht mehr und verlangte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Für einen 22 Jahre alten Mitangeklagten hatte die Anklage vier Jahre Haft gefordert, für seine 19 Jahre alte Schwester drei Jahre Jugendstrafe. Im Fall der zwei mit jeweils 16 Jahren jüngsten der insgesamt fünf Angeklagten aus Korea - darunter der Sohn des Opfers - hatte sich die Staatsanwaltschaft für Jugendstrafen von jeweils zwei Jahren auf Bewährung ausgesprochen.

Die Verteidiger hatten in vier Fällen Bewährungsstrafen und für den 16-jährigen Sohn des Opfers einen Freispruch gefordert. Die fünf koreanischen Angeklagten standen seit Oktober vor Gericht. (dpa)