München. Darf sich eine Frau mit Sperma ihres toten Mannes befruchten lassen? Wohl nicht, so ein Gericht. Das endgültige Urteil steht noch aus.

Eine Frau aus Bayern darf sich voraussichtlich nicht mit dem Sperma ihres toten Mannes befruchten lassen. Das endgültige Urteil des Oberlandesgerichts München soll zwar erst in einigen Wochen verkündet werden. Das Gericht machte der 35-Jährigen aus dem Raum Traunstein am Mittwoch aber wenig Hoffnung.

Die Frau und ihr Ehemann, der im Juli 2015 mit 38 Jahren nach einer Herztransplantation starb, hatten sich vergeblich Kinder gewünscht. Künstliche Befruchtungen brachten keinen Erfolg.

Kurz vor seinem Tod waren zwei Spermaproben des Mannes eingefroren worden, die Klinik verweigert die Herausgabe jedoch unter Berufung auf das Embryonenschutzgesetz. Dies hält die Klägerin für verfassungswidrig. Man habe lange überlegt und beraten, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Das Gericht könne jedoch keine Verfassungswidrigkeit des Gesetzes erkennen. (dpa)