Bischöfe: Kommunion auch für wieder verheiratete Geschiedene
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Von Walter Bau
Bonn. Wie geht die Kirche mit Gläubigen um, die mit ihrer Ehe gescheitert sind? Die katholischen Bischöfen haben nun eine Antwort gegeben.
Kurswechsel bei den deutschen Bischöfen in Sachen wieder verheiratete Geschiedene: Die Katholiken in Deutschland sind nach einer Scheidung und erneuten Heirat nicht mehr grundsätzlich von der Kommunion ausgeschlossen.
Dies hat die Deutsche Bischofskonferenz entschieden. Sie zog damit die Konsequenz aus dem päpstlichen Schreiben über Familie und Liebe, „Amoris Laetitia“, vom vorigen Frühjahr. Das Thema ist in der katholischen Kirche seit Jahren hoch umstritten. Bisher dürfen Geschiedene nach einer neuen Heirat nicht zur Kommunion gehen, weil sie laut katholischer Lehre in schwerer Sünde leben.
„Ein besonders sensibles Verhalten“
„Nicht alle Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die zivil geschieden und wieder verheiratet sind, können ohne Unterscheidung die Sakramente empfangen“, heißt es zwar in einer Mitteilung der Bischofskonferenz von Mittwoch. „Amoris Laetitia“ habe auch „keine allgemeine Regel und keinen Automatismus“ für diese Frage geliefert. Papst Franziskus habe jedoch die Bedeutung der Gewissensentscheidung unterstrichen. Daher sei auch eine Entscheidung für den Empfang der Eucharistie zu respektieren. Und: „Die Zerbrechlichkeit von Ehe und Familie verlangt ein besonders sensibles Verhalten.“
Die Bischöfe weiter: „Im Umgang mit den wiederverheiratet Geschiedenen muss deutlich werden, dass sie zur Kirche gehören, Gott ihnen seine Liebe nicht entzieht.“
Der Entscheidung der Bischöfe ging ein monatelanger Beratungsprozess voraus. Auslöser waren wenig konkrete Passagen zum Thema wieder verheiratete Geschiedene in „Amoris Laetitia“. Dort schreibt Franziskus zwar, die Kirche dürfe sich nicht verleiten lassen, „von oben herab und mit Oberflächlichkeit über die schwierigen Fälle und die verletzten Familien zu richten“. Auch Sünder dürften auf die Hilfe der Kirche vertrauen. Und in einer Fußnote dazu heißt es: „In gewissen Fällen könnte es auch die Hilfe der Sakramente sein.“
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Ein Kampf um die Deutungshoheit
Seit Erscheinen des Schreibens im März vorigen Jahres tobte in der katholischen Kirche insgesamt ein Kampf um die Deutungshoheit dieser wenigen Sätze. Die einen wollten Franziskus’ Worte als Zeichen für eine komplette Öffnung der Kommunion für Geschiedene deuten, andere sahen darin höchstens eine Erlaubnis für strikte Ausnahmen. Konservative Bischöfe warnten, eine Freigabe der Sakramente stelle die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe infrage.
Erst vor wenigen Wochen hatten Kardinäle aus mehreren Ländern – darunter die Deutschen Joachim Meisner und Walter Brandmüller – einen öffentlichen Brief an Franziskus geschickt, in dem sie den Pontifex zu einer Klarstellung auffordern – das Vorgehen der Kardinäle wurde vielfach als Affront gegen Franziskus kritisiert.
Malta machte den ersten Schritt
Mit Aufmerksamkeit war beobachtet worden, dass Mitte Januar die katholische Kirche in Malta wieder verheirateten Geschiedenen den Zugang zur Kommunion geöffnet hatte. Wenn eine in neuer Partnerschaft lebende Person nach eingehender Gewissensprüfung zu der Überzeugung komme, „in Frieden mit Gott zu sein“, könne sie „nicht daran gehindert werden, zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie hinzuzutreten“, hieß es in Leitlinien an die Priester des Landes. Diese Leitlinien wurden in der Vatikanzeitung „Osservatore Romano“ veröffentlicht – was wiederum in Teilen der Kirche als Fingerzeig des Papstes gewertet wurde.