Bremen. Er raste und stellte Videos seiner Motorrad-Fahrten ins Netz – bis er einen Fußgänger überfuhr. Nun muss der 24-Jährige ins Gefängnis.

Im Prozess um einen tödlichen Motorradunfall in Bremen ist der 24-jährige Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bremen blieb mit diesem Urteil am Dienstag deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Nach ihrer Auffassung hatte der junge Mann sein 200 PS starkes Motorrad kurz vor dem Unfall auf rund 100, möglicherweise sogar bis zu 150 Stundenkilometer beschleunigt. Als er den Fußgänger sah, habe er nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Daher lautete die Forderung: mehr als sieben Jahre Haft wegen Totschlags. „Er wusste, dass seine Fahrten für Dritte tödlich enden konnten“, betonte der Staatsanwalt. Nach Ansicht des Gerichts war aber keine Tötungsabsicht erkennbar.

Anwälte kritisieren „politische Anklage“

Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert und eine Bewährungsstrafe gefordert. Der Angeklagte habe die Gefahren durch seine Raserei „vollständig unterschätzt“, sagte Anwalt Armin von Döllen. Die Mordanklage kritisierten die Anwälte als „politische Anklage“, die von Anfang an übertrieben gewesen sei. Die Verteidigung sieht eine klare Mitschuld des Opfers am Unfall, das bei Rotlicht über die Straße gegangen war. Dies sei ein verkehrswidriges Verhalten gewesen und ein strafmildernder Umstand für den Angeklagten.

Der Motorradfahrer hatte im Juni 2016 einen 75-jährigen Fußgänger überfahren und tödlich verletzt. Er hatte regelmäßig seine rasanten Fahrten gefilmt und auf der Video-Plattform Youtube ins Internet gestellt. Der Mann war ursprünglich wegen Mordes angeklagt. (dpa)