Hagen/Münster. Die Frau, die anteilig ihre „Steuern für den Verteidigungsetat“ zurückforderte, hat die Klage zurückgezogen. Zufrieden ist sie dennoch.

Weil aus dem Steuertopf auch der Verteidigungsetat der Bundesrepublik Deutschland bestückt wird, wollte die Hagener Friedensaktivistin Gertrud Nehls (77) eine teilweise Rückerstattung ihrer 2013 entrichteten Steuern. Ihr Antrag aus Gewissensgründen wurde vom Finanzamt Hagen abgelehnt.

Am Freitag trafen sich beide Seiten vor dem Finanzgericht Münster. Nachdem das Gericht die Erfolgsaussichten ihres Ansinnens als sehr gering eingestuft hatte, zog Gertrud Nehls ihre Klage zurück. Die Rentnerin, die sich in vielfältiger Weise gemeinnützig engagiert, war dennoch zufrieden: „Ich konnte meine Argumentation ausführlich darstellen.“

Staat entscheidet über Verwendung der Steuergelder

Das Finanzgericht Münster berief sich bei seiner Einschätzung der Rechtslage auf diverse höchstrichterliche Entscheidungen. Demnach entscheide im System der Bundesrepublik das Parlament über die Verwendung von Steuergeldern und nicht der Einzelne.

Dieser Text ist zuerst auf www.wp.de erschienen.