Los Angeles. In den 80er-Jahren verkaufte Paul McCartney seine Rechte an Beatles-Hits wie „Yesterday“ und „Let It Be“. Nun will er sie wiederhaben.

Paul McCartney (74) hat in New York Klage gegen den Musikverlag Sony/ATV eingereicht, um seine Rechte an legendären Hits der Beatles wiederzuerlangen. Dies berichtete neben anderen Medien der „Hollywood Reporter“ am Mittwoch.

Der Sänger und Songschreiber, der viele Lieder der Beatles verfasste, will nach Medieninformationen das Copyright für Songs zurückbekommen, die er zwischen 1962 und 1971 mit Bandkollege John Lennon schrieb. Die Rechte unter anderem für „Hey Jude“, „Yesterday“ und „Let It Be“ hatte er damals an verschiedene Musikverlage verkauft.

Duran Duran hatte ähnlichen Prozess gegen Sony/ATV verloren

Die Beatles im Jahr 1965.
Die Beatles im Jahr 1965. © dpa

Sie gehörten zu einem umfangreichen Lieder-Katalog, den Michael Jackson in den 80er-Jahren erwarb und später in das Joint Venture Sony/ATV überführte, an dem der Popstar die Hälfte der Anteile hielt. Nach Jacksons Tod verkauften seine Erben diese Anteile an Sony.

Laut Medien gehen McCartneys Anwälte davon aus, dass er die Rechte gemäß einer amerikanischen Urheberrechts-Regelung ohnehin ab dem Jahr 2018 zurückerhält. Er könne sich jedoch nicht sicher sein, dass das ohne Rechtsstreit passiere. Gerade erst im vergangenen Jahr hatte die britische Band Duran Duran einen ähnlichen Prozess um die Rechte an eigenen Songs gegen Sony/ATV verloren. (dpa)