München. Bei der toten Peggy fanden sich DNA-Spuren eines NSU-Mitglieds. Doch die Angeklagte Beate Zschäpe sagt, nichts über den Fall zu wissen.

Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat bestritten, etwas über das getötete Mädchen Peggy aus Oberfranken gewusst zu haben. Das erklärte ihr Anwalt Hermann Borchert am Donnerstag im Münchner NSU-Prozess.

Der Vorsitzende Richter hatte die Hauptangeklagte Ende Oktober gefragt, ob sie etwas über Peggy wisse, das sie nicht aus den Medien habe. Hintergrund war eine spektakuläre DNA-Spur, die eine Verbindung zwischen dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ und dem Fall Peggy möglich erscheinen ließ. Zschäpes knappe Antwort: „Nein“.

Die damals neun Jahre alte Schülerin war im Mai 2001 verschwunden. Der Fall sorgte seitdem immer wieder für Schlagzeilen. Erst im vergangenen Sommer – also mehr als 15 Jahre später – entdeckte ein Pilzsammler in einem Waldstück in Thüringen, rund 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg entfernt, Knochen des Kindes.

Womöglich identische Geräte eingesetzt

Am Fundort stellten die Ermittler auch ein Beweisstück mit DNA des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt sicher – wobei nach wie vor ungeklärt ist, auf welche Weise die Spur entstanden ist. Laut Staatsanwaltschaft und Polizei gibt es Anhaltspunkte dafür, dass bei der Spurensicherung in beiden Fällen identisches Gerät verwendet wurde. So könnte die Spur verunreinigt worden sein.

Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund gelebt. Während dieser Zeit sollen die beiden Männer zehn Morde aus überwiegend rassistischen Motiven verübt haben. Zschäpe ist im NSU-Prozess wegen Mittäterschaft angeklagt. (dpa)