Frankfurt/Main. Jörg Kachelmann erhält von seiner ehemaligen Geliebten mehr als 7000 Euro Schadenersatz. Die sieht sich als Opfer eines Justizskandals.

Wettermoderator Jörg Kachelmann hat im Schadenersatzprozess gegen seine Ex-Geliebte einen Erfolg errungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte die Frau am Mittwoch zur Zahlung von mehr als 7000 Euro plus Zinsen. Die Kammer sei davon überzeugt, dass sie ihn „vorsätzlich, wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigte“, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Landgericht Frankfurt hatte noch in erster Instanz einen Anspruch des Wettermoderators verneint.

Kachelmann hatte in Frankfurt die Journalistin Claudia D. auf Erstattung von rund 13.000 Euro für Gutachten verklagt. Mit deren Hilfe hat sich der TV-Moderator im Strafprozess gegen ihren Vergewaltigungsvorwurf verteidigt. Der heute 58-Jährige war im Mai 2011 in einem spektakulären Verfahren vom Landgericht Mannheim freigesprochen worden.

Rechtsmediziner: Verletzungen selbst beigebracht

Im Zivilverfahren musste Kachelmann nachweisen, dass seine Ex-Geliebte ihn falsch beschuldigt hat. Ein vom 18. OLG-Senat bestellter Rechtsmediziner hatte in einem Gutachten erklärt, dass viel dafür spreche, dass sich die Radiomoderatorin selbst die Verletzungen beigebracht habe.

Claudia D. hatte im Februar 2010 der Polizei berichtet, sie sei von ihrem Freund Kachelmann vergewaltigt worden. Der Wettermoderator wurde dann im März 2010 nach der Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen und kam anschließend in Untersuchungshaft.

Claudia D. sieht sich als Opfer eines Justizskandals

Kachelmanns Ex-Geliebte sieht sich wiederum als Opfer eines „Justizskandals“. Ihr vorzuwerfen, sie habe die Vergewaltigung nur erfunden, sei „ein katastrophales Fehlurteil“ eines „rein männlich besetzen Senats“, sagte sie nach der Urteilsbegründung.

Das Gericht wolle ein Exempel statuieren: „Man will uns Frauen stumm schalten.“ Die Richter beschimpfte sie mit den Worten „Ihr armseligen, feigen Frauenverächter“.

Kachelmanns Firma streckte Geld vor

Der Senat des OLG Frankfurt hatte bereits im Januar erkennen lassen, dass er die Klage für berechtigt hält. Zuletzt war es vor allem um die Frage gegangen, ob Kachelmann die von ihm geltend gemachten Kosten auch persönlich getragen hat.

Ein für die Finanzen zuständige Angestellter der Meteomedia AG bestätigte, dass Kachelmanns Schweizer Firma damals rund 7000 Euro für Gutachten vorgestreckt habe. Der Zeuge konnte aber nicht sagen, ob Kachelmann das Geld zurückerstattet hat, da der Zeuge im März 2011 das Unternehmen verlassen hatte. (dpa)