Duisburg/Düsseldorf. 360.000 Unterzeichner einer Petition fordern nach der Duisburger Loveparade einen Prozess. Nun wird die Liste dem Gericht übergeben.

Gabi Müller ist überwältigt. „Überwältigt, wie viele Menschen mein Vorhaben unterstützen.“ Um den „sinnlosen Tod“ ihres Sohnes Christian aufzuklären, der nach der Massenpanik der Duisburger Loveparade gestorben war, hatte sie im April eine Online-Petition gestartet . Ihre Forderung: das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Loveparade zu eröffnen. Mehr als 360.000 Menschen sehen dies ähnlich und haben Müllers Petition unterschrieben. An diesem Montag, einen Tag nach dem sechsten Jahrestag der Tragödie, will die Initiatorin die Liste dem Oberlandesgericht Düsseldorf übergeben.

Nachdem Anwälte der Hinterbliebenen und der Opfer, aber auch die Duisburger Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen den Nichtzulassungsbeschluss eingelegt hatten, prüft das OLG derzeit, ob die Entscheidung der zuständigen fünften Strafkammer am Duisburger Landgericht juristisch korrekt war. Wann eine Entscheidung fallen wird, ist unklar. Unterdessen hat die Duisburger Staatsanwaltschaft ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, das die Klage gegen die zehn Beschuldigten untermauern und doch noch ermöglichen soll.

Die Initiatorin: „Verantwortungslosigkeit muss angemessen bestraft werden“

Gabi Müller hofft, durch die große Unterstützerzahl beweisen zu können, dass eine breite Öffentlichkeit einen Strafprozess zur Loveparade-Tragödie fordert. Die Initiatorin selbst will nicht nur die Umstände des Unglücks aufklären, unter denen ihr Sohn Christian ums Leben kam. Sie will auch ein Zeichen für zukünftige Großveranstaltungen setzen: „Verantwortungslosigkeit muss angemessen bestraft werden, damit zukünftig solche Katastrophen verhindert werden können.“

Auch ihr Anwalt Julius Reiter, der mit seiner Kanzlei rund 100 Betroffene der Duisburger Loveparade vertritt, gibt sich optimistisch: „Auch wenn das OLG selbstverständlich unabhängig und unbeeinflusst entscheiden wird, bringt die Petition die Erwartung der Betroffenen und der Öffentlichkeit an den Rechtsstaat zum Ausdruck.“ (mawo/aba/dpa)

Dieser Text erschien im Original auf derwesten.de.