Berlin. Maximal 76 Euro dürfen Ärzte für die Ausstellung eines Totenscheins abrechnen. Laut einem Medienbericht halten sich viele nicht daran.

Ärzte stellen für Totenscheine offenbar häufig überhöhte Rechnungen aus. Das berichtet die „Welt am Sonntag“. Zahlungsaufforderungen von 150 oder 200 Euro an die Angehörigen Verstorbener seien demnach verbreitet. Die Gebührenordnung für Ärzte sehe vor, dass für diese Privatzahler-Leistung maximal 76 Euro berechnet werden dürfen. „Wir vermuten, dass es gängige Praxis ist, überhöhte Rechnungen für Totenscheine auszustellen“, sagte der Sprecher des Trauerbegleitungs-Vereins Aeternitas, Alexander Helbach, der Zeitung.

Die Verbraucherzentrale NRW berichte ebenfalls von derartigen Fällen, hieß es. Im vergangenen Jahr starben in Deutschland den Angaben zufolge rund 925.000 Menschen, etwas mehr als die Hälfte im eigenen Haus, einem Pflegeheim oder Hospiz. Für fast eine halbe Million Menschen mussten deshalb niedergelassene Ärzte einen Totenschein ausstellen. Die Bundesärztekammer erklärte der „Welt am Sonntag“, man halte die in der Gebührenordnung vorgesehenen Abrechnungssätze für zu niedrig. Angemessen sei ein Abrechnungssatz von 170 Euro für eine Totenschau. (epd)