Hamburg. Nach der Bombendrohung gegen Air Berlin ermittelt der Staatsschutz. Doch es gibt erste Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Drohung.

Eine Bombendrohung gegen eine Air-Berlin-Maschine hat am Sonntag den Flugverkehr in Hamburg für kurze Zeit behindert. Der Airbus A320 war am späten Nachmittag mit 170 Passagieren und acht Crewmitgliedern von München nach Hamburg unterwegs, als bei der Bundespolizei in München eine Bombendrohung einging. In einer E-Mail mit dem Absender des „Islamischen Kalifats Europa“ drohten Unbekannte damit eine Maschine in die Luft zu sprengen.

Der Flugverkehr über Hamburg wurde für wenige Minuten unterbrochen. Die Air-Berlin-Maschine und die Passagiere wurden nach Angaben der Bundespolizei gründlich kontrolliert – eine Bombe aber nicht gefunden.

Ist das Bekennerschreiben echt?

Jetzt gibt es laut einem Bericht des rbb erste Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Drohung. Demnach sei der Text nahezu identisch mit der Bekennerbotschaft, die der Islamische Staat nach den Terroranschlägen von Paris im vergangenen November veröffentlicht hatte. Diese Botschaft sei auch in den Medien abgedruckt worden.

Die Urheber der Drohung gegen die Air-Berlin-Maschine sind noch unbekannt. Zu einer Gruppe namens „Islamisches Kalifat Europa“ konnte der Hamburger Verfassungsschutz nichts sagen. „Es laufen alle möglichen Ermittlungen“, hieß es. Nach Angaben der Bundespolizei ist es nicht ungewöhnlich, dass Bombendrohungen mit „Islamischer Staat“ oder irgendeinem anderen Begriff mit „islamisch“ im Namen unterzeichnet werden.

Staatsschutz ermittelt

Ein Sprecher der Bundespolizei hatte die Anschlagsdrohung zunächst als ernsthaft eingestuft. Jedoch würden Bombendrohungen „in schönster Regelmäßigkeit“ eingehen. Vor allem nach Anschlägen wie im November vergangenen Jahres in Frankreich meldeten sich „Trittbrettfahrer“. „Prinzipiell nehmen wir Androhungen dieser Art immer ernst.“ Aufgabe der Bundespolizei sei es, präventiv tätig zu werden und die Menschen zu schützen.

Das verdächtige Flugzeug wurde am Sonntag nach seiner Landung in Hamburg um 18.34 Uhr auf eine Sonderposition gebracht, weit entfernt von den anderen Flugzeugen und den Gates, wie der Sprecher der Deutschen Flugsicherung, Axel Raab, berichtete. Nach Angaben von Air Berlin überprüften Bundespolizisten Handgepäck, Reisekoffer sowie die Fluggäste nach Sprengstoff. Ein Spürhund suchte das Flugzeug nach Sprengsätzen ab.

Die Androhung einer Bombenexplosion kann nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Empfindlich können auch die zivilrechtlichen Forderungen sein: Das Landgericht Düsseldorf hatte 2007 eine Studentin zu 207 000 Euro Schadenersatz verurteilt. Sie hatte den Düsseldorfer Airport im Jahr 2003 mit einer Terrordrohung im Namen der islamistischen Al-Kaida sieben Stunden lang lahmgelegt, weil sie nicht mit ihrem Freund in Urlaub fliegen wollte. Zuvor war sie im Strafprozess zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Auf Twitter zeigten sich einige Nutzer, bei denen es sich anscheinend um betroffene Reisende auf dem Hamburger Airport handelte, erst verwundert über die Verzögerungen, sie äußerten aber auch Verständnis für die umfangreichen Überprüfungen. „Mein Dank allen Einsatzkräften, für die Ruhe und den Respekt, mit dem wir in dieser angespannten Situation behandelt wurden“, hieß es in einer Nachricht.

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Auf den Flugverkehr habe die kurzfristige Sperrung nur „minimale Auswirkungen“ gehabt, sagte Flugsicherungssprecher Axel Raab. Wegen des Vorfalls habe Air Berlin zwei Flüge von Hamburg nach Stuttgart und zurück streichen müssen, für die die Maschine eingeplant gewesen sei. Inzwischen ist das Flugzeug von der Bundespolizei wieder zum Fliegen freigegeben. Es soll an diesem Montag bereits wieder eingesetzt werden. (jha/dpa)