Höxter. Die Einsamkeit trieb sie wohl in den Tod: Ein Ehepaar in Höxter lockte eine Frau über eine Kontaktanzeige an und misshandelte sie.

Über eine Kontaktanzeige ist eine Frau nach Angaben der Ermittler in Gefangenschaft gelockt und dann so schwer misshandelt worden, dass sie starb. Gegen einen 46-jährigen Mann und seine 47 Jahre alte Ex-Frau sei Haftbefehl wegen Totschlags erlassen worden, sagte Ralf Meyer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Paderborn, am Freitag. In ihrem abgelegenen Haus in Höxter in Ostwestfalen sollen die beiden die Frau festgehalten haben.

„Die Obduktion hat ergeben, dass das Opfer durch stumpfe Gewalt gegen den Kopf gestorben ist“, sagte Meyer. Über das Motiv und Aussagen der beiden Tatverdächtigen machte er keine Angaben. In einer Mitteilung der Ermittler hieß es, bis jetzt gebe es keine Hinweise auf ein Sexualdelikt.

Auf der Suche nach einer festen Beziehung

Der Mann habe eine Zeitungsannonce geschaltet und darin nach einer Frau für eine feste Beziehung gesucht, teilten die Ermittler mit. Nach einer kurzen Phase des Kennenlernens sei die 41-Jährige aus Niedersachsen in das Haus des Mannes und seiner Ex-Frau gezogen. „Hier wurde die Frau festgehalten und körperlich misshandelt“, erklärten die Ermittler.

Am 21. April hätte das Paar die körperlich schwer angeschlagene Frau zurück in ihre Wohnung nach Bad Gandersheim in Niedersachsen bringen wollen. Das Auto sei aber mit einem Motorschaden unterwegs liegen geblieben. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur riefen die beiden zunächst ein Taxi. Doch während des Wartens habe sich der Zustand der 41-Jährigen immer weiter verschlechtert.

Notarzt brachte Frau ins Krankenhaus

„Die Beschuldigten waren nunmehr gezwungen, wegen des schlechten Gesundheitszustandes einen Rettungswagen zu rufen“, schrieben die Mordkommission aus Bielefeld, die Staatsanwaltschaft Paderborn und die Polizei Höxter in ihrer Mitteilung. Ein Notarzt brachte die Frau dann ins Krankenhaus nach Northeim in Niedersachsen. Dort starb sie zwei Stunden später.

Täter haben in der Vergangenheit immer wieder ihre Opfer über Kontaktanzeigen oder Dating-Portale in den Tod gelockt. Zwei Beispiele aus den vergangenen Jahren:

• Wegen der Ermordung einer Internetbekanntschaft verurteilte das Essener Landgericht 2009 einen 27-jährigen Mann zu lebenslanger Haft. Der sogenannte Internet-Mörder hatte nach Überzeugung der Richter 2008 in Marl (Nordrhein-Westfalen) eine 39-jährige Frau heimtückisch umgebracht, die er zuvor im Internet-Chat kennengelernt hatte. Er war außerdem wegen Mordes an einer 26-jährigen Chat-Bekanntschaft angeklagt. Da die Leiche dieser Frau jedoch in stark verwestem Zustand gefunden worden war und die Todesursache nicht sicher festgestellt werden konnte, werteten die Richter den Fall nur als Körperverletzung.

• Die 23-jährige Melanie aus der Nähe von Peine (Niedersachsen) suchte 2010 in einer Internet-Plattform eine Freundin und geriet an einen Mann, der sie umbrachte. Er hatte sich als Frau ausgegeben und sein späteres Opfer in seine Wohnung gelockt. Dort tötete er Melanie, weil sie keinen Sex mit ihm haben wollte. Das Landgericht Hildesheim verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. (dpa)